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Sachverhalt:
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 21.12.2020 (s. Vorlagen-Nr. 20/400) wurde eine Entwurfsplanung zum Bau einer Wohnmobilstellplatzanlage am Standort Vier Linden erstellt.
Das Vorhaben ist ein Großprojekt im Sinne des Haushalts-Begleitbeschlusses, Vorlagen-Nr. 19/171, mit Gesamtkosten von über 1 Mio. €.
Die Planung ermöglicht ein gleichzeitiges, geordnetes Aufstellen von 30 Wohnmobilen. Es sind 24 Stellboxen für bis zu 8 m und sechs große Stellboxen für bis zu 12 m lange Fahrzeuge vorgesehen. Auf Grundlage erster Gespräche mit möglichen Betreibenden sind im Entwurf folgende Elemente einer technischen Grundausstattung eingeplant: Stromentnahmesäulen, Trinkwasserentnahmestelle, Fäkalienstation, Abfallsammelstelle, Tourist-Infopoint und Beleuchtung. Sanitäranlagen sind nicht vorgesehen, diese werden erst bei Anlagen ab 80 Stellplätzen empfohlen. Für kleinere Anlagen kann der reibungslose Betrieb durch eine Betreiberin bzw. einen Betreiber nicht gesichert werden. Vorsorglich sind Flächen für ein optionales Nachrüsten berücksichtigt.
Die Planung wurde dem Behinderten- und Inklusionsbeirat der Stadt Hildesheim vorgestellt. Ein bis zwei Wohnmobilstellboxen werden barrierefrei (rollstuhlgerecht) nutzbar sein.
Ein Betreiberkonzept wird parallel zur Planung entwickelt, um frühzeitig planerische und organisatorische Anregungen einer bzw. eines möglichen Betreiberin bzw. Betreibers in Ausführungsplanung und Ausschreibung integrieren zu können. Ziel ist eine bedarfsorientierte Lösung und eine Überführung der Anlage – direkt nach Bauende – in die Bewirtschaftung durch eine Betreiberin bzw. einen Betreiber.
Die Wohnmobilstellplatzanlage verursacht Unterhaltungs- und Betriebsaufwand, insbesondere zur Strom- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und für Unterhaltung und Pflege von Wegen, Stellflächen und Grünanlagen. Dieser Aufwand soll perspektivisch der oder dem Betreibenden übertragen werden.
Betroffene Anliegende wurden über das Planungsvorhaben informiert. Der Grunderwerb für den Stellplatz wurde getätigt.
Nach erfolgtem Beschluss sind weitere Planungsleistungen extern zu vergeben: Verkehrsplanung (HOAI-Leistungsphasen 3 - 6), Planung der technischen Ausrüstung und Erstellen eines Schallgutachtens. Der Bestand an Flora und Fauna wurde bereits im Jahr 2022 dokumentiert. Weiterhin werden auf Grundlage der finalen Planung der erforderliche Ausgleichsbedarf ermittelt und entsprechende naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. Bei Planreife wird das Baurecht über einen Bauantrag hergestellt. Ein Baubeginn ist für 2025 eingeplant. Die Bauzeit wird auf neun Monate veranschlagt.
Kosten / Finanzierung
Die Kosten zur Neuanlage eines Wohnmobilstellplatzes betragen rund 1,6 Mio. €. Darin enthalten sind ca. 85.000,- € für weitere Planungsleistungen, ca. 250.000,- € für Bodenmanagement, ca. 100.000,- € für Bau und Anschluss einer Abwasserleitung, ca. 1.100.000,- € für den Verkehrswege- und Tiefbau und ca. 100.000,- € für Eingrünung bzw. Ausgleichsmaßnahmen (Wiesen, Bäume und Hecken).
Das Vorhaben wird als Investitionsmaßnahme 546002016001-002 unter dem Produktkonto 5460000 0960001 geführt. Hier sind 430.000,- € für das Jahr 2024 abgebildet. Noch nicht abgebildete Haushaltsmittel wären in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und für das Jahr 2025 gesondert vom Rat der Stadt zu beschließen.
Nach Verkehrsfreigabe des Wohnmobilstellplatzes entstehen mind. 50.000,- € laufende Betriebskosten pro Jahr. Mögliche Einnahmen aus einer Stellplatzmiete sind von der oder dem Betreibenden, Auslastung und Tagesmiete abhängig. Beispielsweise entstünden bei einer mittleren Auslastung von 50 % und einer Miete von 16,5 €/Tag (und Stellplatz) Einnahmen in Höhe von 90.000,- € pro Jahr.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Nutzenden zusätzlich im Stadtgebiet Konsumausgaben tätigen. Beispielsweise wäre das bei einer mittleren Platz-Auslastung von 50 %, 1,5 Personen/Wohnmobil und 30,- € Ausgaben pro Tag und Person ein Umsatz in Höhe von 250.000,- € für städtische Wirtschaft, Einzelhandel und Gastronomie.
Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Anliegerbeiträge im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung werden keine erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsplanung zur Neuanlage eines Wohnmobilstellplatzes auf Höhe des „Vier Linden“ an der Alfelder Straße wird zugestimmt. Ein Betreiberkonzept wird entwickelt. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen und das Überführen in die Ausführungsplanung werden freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Folgekostenabschätzung
- Präsentation
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (419 KB) | ||||
2 | öffentlich | Präsentation (4391 KB) |