Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/237  

Betreff: Bebauungsplan AU 179 und örtliche Bauvorschrift AU 179 "Glockensteinfeld-Südwest"; hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
14.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bebauungsplan und ÖBV AU 179  
Bebauungsentwurf AU 179  
Begründung AU 179  
Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung  
Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179  
Faunistische Untersuchung AU 179  
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag  
UVP-Vorprüfung AU 179  
Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung  
Schalltechnisches Gutachten AU 179  
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179  
Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179  
Abwägungstabelle zur öffentlichen Auslegung AU 179  
Anonymisierte Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung AU 179  
Abwägungstabelle zur Behördenbeteiligung AU 179  
Anonymisierte Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung AU 179  

Sachverhalt:

 

I.

 

Dieser Bebauungsplan wird aufgestellt, um die abschließende südliche Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Glockensteinfeld zu ermöglichen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Veränderungen zu schaffen galt es den Flächennutzungsplan zu ändern sowie diesen Bebauungsplan aufzustellen. Die Verfahren wurden gemeinsam mit den Aufstellungsbeschlüssen am 04.03.2020 begonnen. Die parallel leicht vorlaufende 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Glockensteinfeld-Südwest“ wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises am 06.04.2022 bereits rechtswirksam.

 

II.

 

Während der Unterrichtung und Erörterung zum Bebauungsplanverfahren AU 179 und zur örtlichen Bauvorschrift AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die vom 17.03.2020 bis zum 14.04.2020 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 20.04.2020 zusammen mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher fast ausschließlich für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden einzig seitens der Polizeidirektion Hildesheim, Bereich Verkehr geäußert. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung behandelt. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. wurden auf der Ebene des Flächennutzungsplans bereits berücksichtigt. Die Seitens der Polizeidirektion geäußerten Bedenken sollen zurückgewiesen werden.

 

III.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 14.02.2023 bis 18.03.2023 durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit ist eine Äußerung im Hinblick auf den Wunsch einen Wirtschaftsweg für Landwirtinnen und Landwirte anzulegen vorgetragen. Diese Stellungnahme wird in der anliegenden Abwägungstabelle zur öffentlichen Auslegung behandelt. Die Anregung wurde zur Kenntnis genommen und soll verworfen werden.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 14.02.2023 bis zum 18.03.2023 beteiligt. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden Abwägungstabelle zur Behördenbeteiligung behandelt. Bedenken bezüglich der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurden von der Polizei sowie dem Gewerbeaufsichtsamt geäußert. Hierbei ging es zum einen um die Kreuzung, an die das bestehende Gewerbegebiet an die Bundesstraße angeschlossen ist und zum anderen um das Schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan. Bezüglich der Kreuzung besteht dringender Handlungsbedarf, der jedoch nicht durch dieses Bebauungsplanverfahren begründbar ist. Zuständiger Straßenbaulastträger ist hier das Land (NLStBV), welches in seinen Planungen für die Kreuzung noch nicht so weit gediehen ist. Aktuell hat im April 2023 ein Ortstermin mit den Ortsbürgermeistern aus Einum und Bavenstedt, Fachbereich 66 – Tiefbau, Verkehr und Grün der Stadt Hildesheim, der Polizei und dem NLStBV stattgefunden. Die Stadt Hildesheim wird diesbezüglich die Verbesserung unterstützen. Die geäußerten Bedenken sollen daher zurückgewiesen werden.

 

Darüber hinaus sind diverse Hinweise und Anregungen im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangen. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. sollen entsprechend der Beschlussvorschläge verworfen werden. Sämtliche Stellungnahmen sollen darüber hinaus zur Kenntnis genommen und einige Hinweise weitergegeben werden. Konkretes ist den Beschlussvorschlägen aus der Abwägungstabelle zur Behördenbeteiligung zu entnehmen.

 

Durch das aufmerksame Studium der Unterlagen sind seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einige Hinweise/Anregungen zu sinnvollen bzw. notwendigen redaktionellen Anpassungen der Unterlagen eingegangen. Daher wurde eine Überarbeitung der Unterlagen im Wesentlichen in folgender Form vorgenommen:

 

1)      Da der Eigentümerübergang von der Stadt in Privathand mittlerweile bereits erfolgte, wurden die Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan bezüglich der Eigentumsverhältnisse entsprechend redaktionell angepasst.

2)      Innerhalb der textlichen Festsetzung Ziffer 10 c ist eine redaktionelle Änderung erfolgt, da hier versehentlich die falsche Bezugsnummer genannt war.

3)      Redaktionelle Anpassung im Bebauungsentwurf: Rote Linie/Grundstücksgrenze war verrutscht und Beschriftung wurde berichtigt.

4)      Aufgrund des Wunsches der Bundesautobahn GmbH ist eine nachrichtliche Übernahme in Form der Darstellung der Anbaubeschränkungszone der Autobahn im B-Plan zusätzlich zur bereits dargestellten Anbauverbotszone erfolgt. Beide Zonen gelten aufgrund des § 9 Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), d.h. aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage und unabhängig von Bebauungsplanfestsetzungen. Es handelt sich hierbei daher lediglich um eine Darstellung einer sowieso anderweitig existierenden Festlegung und nicht um eine Festsetzung des Bebauungsplanes. Daher ist dies eine redaktionelle Ergänzung.

5)      Die Geltungsbereiche des Bebauungsplanes waren in den Überschriften auf dem Plan selbst falsch bezeichnet. Die Benennung wurde berichtigt.

6)      Eine redaktionelle Änderung bzw. Anpassung des Maßnahmenblattes Biotope sowie des GOF ist aufgrund einer falschen Namensbezeichnung sowie der o.g. Berichtigung der Benennung der Geltungsbereiche des Bebauungsplanes erfolgt.

 

IV.

 

Die Erstellung des Bebauungsplans selbst verursacht keine Folgekosten. Die mit der Erweiterung des Gewerbegebietes selbst bzw. der Gebietsentwicklung an sich einhergehenden Kosten einhergehenden Kosten inklusive der Kosten für den Rückbau der Stichstraße und der entsprechenden Leitungen sowie die neue Gebietseingrünung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen inklusive Monitoringkosten trägt der Gewerbetreibende/Investor. Es wurde zu diesem Bebauungsplanverfahren ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Von dieser Bebauungsplanung kann eine Stärkung der Leistungsfähigkeit des Oberzentrums Hildesheim mit seinen, auch für das Umland wichtigen zentralörtlichen Funktionen als Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum erwartet werden.

 

Als nächster Verfahrensschritt gilt es den Satzungsbeschluss zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Tabelle zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt bzw. die geäerten Bedenken werden zurückgewiesen.

 

Die Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird im Sinne des Beschlussvorschlags in der anliegenden Tabelle zur Kenntnis genommen und die Anregung verworfen.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Tabelle zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt bzw. die geäerten Bedenken werden zurückgewiesen sowie die Anregungen verworfen und die Hinweise weitergegeben.

 

Der Bebauungsplans AU 179 und die örtlichen Bauvorschrift AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest“ sowie die Begründung mit Umweltbericht werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gem. § 84 Abs. 4 NBauO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu dem Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschrift wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

-          Bebauungsplan und ÖBV AU 179

-          Bebauungsentwurf AU 179

-          Begründung AU 179

-          Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung

-          Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179

-          Faunistische Untersuchung AU 179

-          Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

-          UVP-Vorprüfung AU 179

-          Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung

-          Schalltechnisches Gutachten AU 179

-          Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179

-          Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179

-          Abwägungstabelle zur öffentlichen Auslegung AU 179

-          Anonymisierte Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung AU 179

-          Abwägungstabelle zur Behördenbeteiligung AU 179

-          Anonymisierte Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung AU 179

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplan und ÖBV AU 179 (907 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bebauungsentwurf AU 179 (596 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung AU 179 (3325 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Umweltbericht AU 179 als Teil II der Begründung (560 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag AU 179 (3851 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Faunistische Untersuchung AU 179 (11973 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (5825 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich UVP-Vorprüfung AU 179 (437 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Schalltechnische Machbarkeitsuntersuchung (11218 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Schalltechnisches Gutachten AU 179 (10378 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179 (134 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung AU 179 (3423 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich Abwägungstabelle zur öffentlichen Auslegung AU 179 (54 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung AU 179 (1363 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich Abwägungstabelle zur Behördenbeteiligung AU 179 (231 KB)      
Anlage 16 16 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung AU 179 (77176 KB)      
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