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Auszug - Bebauungsplan AU 179 und örtliche Bauvorschrift AU 179 "Glockensteinfeld-Südwest"; hier: Satzungsbeschluss   

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 23:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/237 Bebauungsplan AU 179 und örtliche Bauvorschrift AU 179 "Glockensteinfeld-Südwest"; hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Wendt referierte die Vorlage.


Beschluss:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Tabelle zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt bzw. die geäußerten Bedenken werden zurückgewiesen.

 

Die Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird im Sinne des Beschlussvorschlags in der anliegenden Tabelle zur Kenntnis genommen und die Anregung verworfen.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Tabelle zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt bzw. die geäußerten Bedenken werden zurückgewiesen sowie die Anregungen verworfen und die Hinweise weitergegeben.

 

Der Bebauungsplans AU 179 und die örtlichen Bauvorschrift AU 179 „Glockensteinfeld-Südwest" sowie die Begründung mit Umweltbericht werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bzw. gem. § 84 Abs. 4 NBauO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu dem Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschrift wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig mit 2 Enthaltungen.

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