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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 21.08.2019  
SI/156/18  
Ö 5  
Förderungen von Investitionen im Kulturbereich 2019
Enthält Anlagen
19/164  
Ö 5.1  
Förderungen von Investitionen im Kulturbereich 2019 - Änderung von Fördervorschlägen  
Enthält Anlagen
19/164-1  
Ö 5.2  
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen: Förderungen von Investitionen im Kulturbereich 2019 - Änderung von Fördervorschlägen  
19/164-2  
Ö 6  
Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung 2019
Enthält Anlagen
19/197  
Ö 7  
Förderung von investiven Maßnahmen im Rahmen der Sportförderung 2019  
19/295  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Haushaltsberatung 2020      
Ö 9  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Jahresabschluss 2018  
Enthält Anlagen
19/316  
Ö 10  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Über- und Unterkompensationsprüfung der Zuschüsse der Stadt Hildesheim an die Hildesheim Marketing GmbH für die Jahre 2012 bis 2017  
19/317  
Ö 11  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH; hier: Jahresabschluss 2018  
Enthält Anlagen
19/238  
Ö 12  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH; hier: Jahresabschluss 2018  
Enthält Anlagen
19/239  
Ö 13  
Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG; hier: Jahresabschluss 2018 und Wahl des Abschlussprüfers 2019  
Enthält Anlagen
19/240  
Ö 14  
Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG; hier: Jahresabschluss 2018  
Enthält Anlagen
19/291  
Ö 15  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der TZH - Technologiezentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH  
Enthält Anlagen
19/299  
Ö 16  
Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi); Jahresabschluss 2018  
Enthält Anlagen
19/245  
Ö 17  
Städtebauförderung "Soziale Stadt": Aufhebung des Beschlusses zur Festsetzung des alten Fördergebiets "Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" und Festsetzung des neuen Fördergebiets "Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt"  
Enthält Anlagen
19/213  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss 18/367 zur Festsetzung des Fördergebiets „Soziale Stadt – Nördliche Nord­stadt“ wird aufgehoben. Der Auszug zum Gesamtkostenrahmen bleibt davon unberührt.

 

Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt – Nördliche Nordstadt“ festgelegt.

 

Das mit Vorlage 15/240 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Nördliche Nordstadt“ bestimmt.

 

Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahme wird von der Stadt Hildesheim aufge­bracht.

 

   
    10.09.2019 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Beschluss 18/367 zur Festsetzung des Fördergebiets „Soziale Stadt - Nördliche Nord­stadt" wird aufgehoben. Der Auszug zum Gesamtkostenrahmen bleibt davon unberührt.

 

Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" festgelegt.

 

Das mit Vorlage 15/240 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Nördliche Nordstadt" bestimmt.

 

Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahme wird von der Stadt Hildesheim aufge­bracht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    11.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Beschluss 18/367 zur Festsetzung des Fördergebiets „Soziale Stadt - Nördliche Nord­stadt" wird aufgehoben. Der Auszug zum Gesamtkostenrahmen bleibt davon unberührt.

 

Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" festgelegt.

 

Das mit Vorlage 15/240 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Nördliche Nordstadt" bestimmt.

 

Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahme wird von der Stadt Hildesheim aufge­bracht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebietsanpassung Nordstadt (1027 KB)      
   
    12.09.2019 - Ortsrat Nordstadt
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.

 

 

 

   
    18.09.2019 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Beschluss 18/367 zur Festsetzung des Fördergebiets „Soziale Stadt - Nördliche Nord­stadt" wird aufgehoben. Der Auszug zum Gesamtkostenrahmen bleibt davon unberührt.

 

Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" festgelegt.

 

Das mit Vorlage 15/240 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Nördliche Nordstadt" bestimmt.

 

Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahme wird von der Stadt Hildesheim aufge­bracht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    23.09.2019 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Beschluss 18/367 zur Festsetzung des Fördergebiets „Soziale Stadt - Nördliche Nord­stadt" wird aufgehoben. Der Auszug zum Gesamtkostenrahmen bleibt davon unberührt.

 

Der in der Anlage dargestellte Bereich wird gem. § 171 e Abs. 3 BauGB als „Soziale Stadt - Nördliche Nordstadt" festgelegt.

 

Das mit Vorlage 15/240 beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept und die darin genannten Ziele werden zu Zielen und Zwecken der Gesamtmaßnahme im Gebiet „Nördliche Nordstadt" bestimmt.

 

Der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Kosten für die Gesamtmaßnahme wird von der Stadt Hildesheim aufge­bracht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

   
    23.09.2019 - Verwaltungsausschuss
    N 20 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 18  
Auf Antrag der AfD-Fraktion: Südliche Radwegführung am Klingeltunnel  
Enthält Anlagen
19/289  
Ö 18.1  
Südliche Radwegeführung am Klingeltunnel  
19/322  
Ö 19  
Jahresabschluss 2014  
Enthält Anlagen
19/327  
Ö 20  
Auf Antrag der SPD Fraktion: Kostenloser ÖPNV  
19/294  
Ö 21  
Enthält Anlagen
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