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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Aufgrund der Vorschriften zu § 41 NKomVG übergab Herr Wodsack für die Tagesordnungspunkte 9 und 10 die Sitzungsleitung an Herrn Lenz und verließ den Raum.
Herr Lenz verlas den Beschlussvorschlag zu TOP 9. Es bestand kein besonderer Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH wie folgt zu beschließen:
1. Die Gesellschafter beschließen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 524.259,59 € und einem Jahresfehlbetrag von 841.563,83 €.
2. Der Jahresfehlbetrag soll durch Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden. Nach Verwendung der Rücklage ergibt sich ein Restbetrag von 79.162,87 €, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
3. Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2018 vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 entlastet.
4. Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Kanzlei Krause & Kollegen, Hildesheim, Frau Ursula Kanne wird mit der Jahresabschlussprüfung 2019 beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig