Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs.1 S 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
18.09.2019 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
23.09.2019 - Rat der Stadt Hildesheim
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
23.09.2019 - Verwaltungsausschuss
N 16 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)