1.Die Aufstellung des Bebauungsplans BA 73 „Schmiedestraße“wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen.
3. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
03.03.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans BA 73 „Schmiedestraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen.
3. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.