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Vorlage - 21/040  

Betreff: Bebauungsplan BA 73 "Schmiedestraße"; hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
03.03.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ortsrat Bavenstedt Anhörung
15.06.2021 
Sitzung des Ortsrates Bavenstedt zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Geltungsbereich BA 73  
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan BA 73  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt im Bereich der „Schmiedestraße“ zwischen der „Heinrich-Helmke-Straße“ und der „Industriestraße“. Der Bereich wird von den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen BA 172 Steven“ und BA 174.1 Zwischen Industriestraße und Unsinnbach“ sowie der 1. Änderung BA 174.1 Am Unsinnbach“ erfasst und als „gegliedertes“ Gewerbegebiet ausgewiesen. 

 

Im Bestand weist das Plangebiet eine kleinteilige Gewerbestruktur und untergeordnete Wohnnutzungen, insbesondere auch ursprüngliche Betriebsleiterwohnungen, auf. Im letzten Jahrzehnt ist es im Plangebiet durch Nutzungsaufgaben bzw. -änderungen gehäuft zu Nachnutzungsproblemen gekommen. Auch längere Leerstände waren und sind weiterhin zu verzeichnen. Hintergrund ist, dass der Bereich ein kleinteiliges Flächenangebot hat. Die Nachfrage für derartige kleinteilige Nutzungseinheiten ist gering. Wegen der räumlichen Nähe zu bestehenden Wohnnutzungen in südwestlicher, nördlicher und nordöstlicher Richtung können sich zudem nur nicht störende Gewerbebetriebe ansiedeln. Die Zunahme an Wohnungsnutzungen im Plangebiet wurde dadurch ergänzend begünstigt. Im Ergebnis sind die von dem räumlichen Geltungsbereich umfassten Flächen für eine reine gewerbliche Nutzung nicht mehr geeignet.

 

Als Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse, bzw. im Hinblick auf zeitgemäße Nachnutzungsmöglichkeiten und eine zukunftsfähige weitere Nutzung, beabsichtigt die Stadt Hildesheim die betreffenden Teilbereiche der Bebauungspläne BA 172 Steven“ und BA 174.1 Zwischen Industriestraße und Unsinnbach“ sowie der 1. Änderung BA 174.1 Am Unsinnbach“ entsprechend anzupassen. Die dort bisher festgesetzte gewerbliche Nutzung GEg bzw. GE3 (aus schalltechnischen Gründen gegliedertes Gewerbegebiet) soll zur Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Wohnnutzung im Plangebiet in ein Mischgebiet geändert werden. Aus städtebaulicher Sicht ist dies auch passend zu den nördlich befindlichen Misch- und Wohngebieten sowie dem kleinen östlich anschließenden bereits existierenden Mischgebietsbereich. Der Übergang zwischen Wohn- und Gewerbegebieten wird auf diese Weise, im Abgleich mit der Realität sowie auch den bestehenden Festsetzungen der umliegenden Bebauungspläne, adäquater gestaltet. Zudem steht dies im Einklang mit den Interessen der betroffenen Anlieger im Plangebiet. r das Plangebiet soll daher der Bebauungsplan BA 73 Schmiedestraße neu aufgestellt werden.

 

Aufgrund der Nähe zu den umliegenden gewerblichen Nutzungen sowie der Bundesautobahn A 7 galt es hier die schalltechnische Situation im Vorlauf zum Bebauungsplanverfahren bereits zu beleuchten. Daher wurde ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten beauftragt, das zu dem Ergebnis kommt, dass es sich bei dem Plangebiet um einen durch Verkehrs- und Gewerbelärm vorbelasteten Bereich handelt. Aus schalltechnischer Sicht muss die bestehende Vorbelastung im Planungsprozess berücksichtigt werden. Hier gilt es die bestehende (rechnerische) Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 „abzufangen“ durch entsprechende Bebauungsplanfestsetzungen, vorwiegend aus dem Bereich des passiven baulichen Schallschutzes innerhalb des Plangebietes. Dies soll entsprechend der Gutachtenergebnisse im Rahmen des Bebauungsplans erfolgen.

 

Es geht bei dieser Bebauungsplanaufstellung nicht darum den Anteil der überbaubaren Grundstücksflächen, d.h. die Grundflächenzahl bzw. das Maß der baulichen Nutzung, im Vergleich zum bestehenden Planungsrecht zu vergrößern. Es wird vielmehr angestrebt das Maß der baulichen Nutzung zu verkleinern, soweit und sofern dies umsetzbar ist. Maximal bleibt das Maß der baulichen Nutzung jedoch unverändert in Bezug auf das bestehende Planungsrecht. Um den Aspekten einer nachhaltigen und klimagerechten Stadtentwicklung gerecht zu werden, wird die „Leitlinie für Bebauungsplanfestsetzungen für Ökologie, Umweltschutz und Klimaschutz“ unter Berücksichtigung des Bestandes zur Anwendung gebracht.

 

Da es sich um eine Entwicklung im Innenbereich handelt und eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Wegen der bereits bestehenden großflächigen Versiegelungen im Plangebiet und dem Anspruch den Anteil der Versiegelung zu verringern, können durch die Planung hervorgerufene erhebliche Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden. Auf die Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts wird dementsprechend verzichtet.

 

Die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden durch die von der Planung betroffenen privaten Anlieger übernommen. Finanzielle Auswirkungen entstehen der Stadt Hildesheim somit nicht. Der Bebauungsplan löst auch keine demographischen Auswirkungen aus.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

Ausweisung eines Mischgebietes als Anpassung an die Entwicklung und den Bestand sowie zur nachhaltigen Sicherung einer bedarfs- und klimagerechten gebietsverträglichen gemischten Nutzungsstruktur.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplans BA 73 „Schmiedestraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

2. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen.

 

3. Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Geltungsbereich BA 73

- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan BA 73

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich BA 73 (330 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan BA 73 (2302 KB)      
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