Die Haushaltsmittel für die Straßenbaumaßnahme Jakobistraße unter dem Produktkonto 5410100.0960001 werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2024 durch den Rat freigegeben.
Aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt ist nach § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80 % zu erheben.
07.02.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Haushaltsmittel für die Straßenbaumaßnahme Jakobistraße unter dem Produktkonto 5410100.0960001 werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2024 durch den Rat freigegeben.
Aufgrund der Vorfinanzierung durch die Stadt ist nach § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung eine am Baufortschritt orientierte Vorausleistung von bis zu 80 % zu erheben.