|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Räbiger fragte, ob es ein Zeitfenster gebe, in welchem die Politik mit einer Zweckentfremdungssatzung rechnen könne.
Frau Brouër antwortete, dass sie hierzu leider kein genaues Zeitfenster nennen könne. Aktuell warte die Verwaltung immer noch auf den Bericht des Landes, welche ursprünglich für den Herbst 2023 angekündigt worden sei. Parallel erarbeite die Stadt zurzeit eine Bevölkerungsvorausberechnung als Grundlage auch für diverse andere Themen zu generieren. Es fehle dann noch die Grundlagenprüfung, bevor hierzu eine Aussage getroffen werden könne. Die Verwaltung habe sich das Thema zwar für 2024 vorgenommen, könne aber keine verbindliche Zusage treffen.
Herr Münter sagte, dass der Bericht die Annahme der Opposition bestätige, dass es vollkommen unnötig sei, eine Zweckentfremdungssatzung aufzustellen, da es in Hildesheim eine unterdurchschnittliche Leerstandquote gebe. Er könne Herrn Räbigers Schlussfolgerung deshalb nicht nachvollziehen.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | TOP 12 Präsentation Leerstandsmonitoring StUM 070224.pdf (639 KB) |