Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Abwägungstabelle zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt beziehungsweise die Informationen werden an den Investor weitergegeben.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Lübecker Straße“ wird entsprechend der Anlage verkleinert beschlossen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Lübecker Straße“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
07.02.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Abwägungstabelle zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt beziehungsweise die Informationen werden an den Investor weitergegeben.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Lübecker Straße" wird entsprechend der Anlage verkleinert beschlossen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Lübecker Straße" und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.