Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 24/015  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 "Lübecker Straße"- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
07.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich HO 27 3. Änderung  
Bebauungsplan HO 27 3. Änderung  
Begründung zum Bebauungsplan HO 27 3. Änderung  
Bebauungsentwurf HO 27 3. Änderung  
Schalltechnisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung  
Landschaftsplanerisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung  
Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung  
Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung  

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet an der Lübecker Straße liegt im Hildesheimer Stadtteil Marienburger Höhe nördlich des Samelson-Campus, in direkter Nähe südwestlich des Bühler-Campus. Es besteht aus einem Grundstück. Unmittelbar westlich an das Grundstück angrenzend, befindet sich eine Bahnstrecke. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 5.300 m².

 

Auf dem Grundstück befindet sich ein Bestandsgebäude, ehemals ein Wohngebäude für Senioren. Nun ist eine Erweiterung der bebaubaren Flächen auf dem Grundstück für weitere Gebäude vorgesehen. Hier soll sozialer Wohnraum entstehen. Um dies zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die bisherige Festsetzung der Art der Nutzung für den Bereich des Bestandsgebäudes „Wohngebäude für Senioren“ ist überkommen und zudem zu einschränkend. Daher soll sie im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu Allgemeinen Wohngebiet angepasst werden. Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich außerdem um eine Nachverdichtung.

 

Die öffentliche Verkehrsfläche im Norden des Plangebiets wurde ursprünglich in den Geltungsbereich aufgenommen, um eine Erschließung zu sichern. Dies stellte sich allerdings als nicht notwendig heraus, da eine Zufahrt auch mit dem nun verkleinerten Geltungsbereich gewährleistet ist. Somit wird der Geltungsbereich um die Größe der Verkehrsfläche verkleinert.

 

Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst.

 

I.

 

Eine Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat vom 26.06.2023 bis zum 07.08.2023 stattgefunden. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen seitens der

Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Absatz 1 BauGB vom 26.06.2023 bis zum 07.08.2023 frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge der Verwaltung hierzu sind der anliegenden Abwägungstabelle zu entnehmen. Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans wurden nicht geäußert. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.

 

II.

 

Als demographische Auswirkung kann von dieser Bebauungsplanung ein Beitrag zur Stabilisierung der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in Hildesheim erwartet werden. Dies wird voraussichtlich eine kontinuierlichere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur bewirken. Mit einer Überlastung ist nicht zu rechnen.

 

Der Stadt Hildesheim entstehen durch diese Bebauungsplanänderung keine Kosten.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren gemäß § 4 Absatz 2 BauGB dazu beteiligt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Abwägungstabelle zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt beziehungsweise die Informationen werden an den Investor weitergegeben.

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Lübecker Straße“ wird entsprechend der Anlage verkleinert beschlossen.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans HO 27 „Lübecker Straße“ und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Geltungsbereich HO 27 3. Änderung

        Bebauungsplan HO 27 3. Änderung

        Begründung zum Bebauungsplan HO 27 3. Änderung

        Bebauungsentwurf HO 27 3. Änderung

        Schalltechnisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung

        Landschaftsplanerisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung

        Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung

        Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich HO 27 3. Änderung (182 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bebauungsplan HO 27 3. Änderung (880 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung zum Bebauungsplan HO 27 3. Änderung (298 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Bebauungsentwurf HO 27 3. Änderung (2829 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Schalltechnisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung (6965 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Landschaftsplanerisches Gutachten zu HO 27 3. Änderung (807 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung (363 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HO 27 3. Änderung (493 KB)      
Seitenanfang