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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.05.2022 (öffentlicher Teil) | ||||||
Ö 5 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 13.06.2022 (öffentlicher Teil) | SI/160/21 | |||||
Ö 6 | Berufung von Ehrenbeamten der Hildesheimer Ortsfeuerwehren | 22/299 | |||||
Ö 7 | Sachstandsbericht Gefahrenabwehrzentrum | ||||||
Ö 8 | Bericht des Stadtordnungsdienstes | ||||||
Ö 9 | 5. Änderungssatzung zur Wochenmarktsatzung | 22/231 | |||||
Ö 10 | Satzungsänderung der hannIT | 22/269 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
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07.09.2022 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.
2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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12.09.2022 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.
2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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19.09.2022 - Verwaltungsausschuss | |||||||
N 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
26.09.2022 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.
2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig mit 1 Enthaltung |
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Ö 11 | Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Bau von Sirenen für das Haushaltsjahr 2022 | 22/295 | |||||
Ö 12 | Neufassung der Benutzungsordnung und Erstellung einer eigenen Gebührensatzung mit Kostentarif für die Stadtbibliothek | 22/263 | |||||
Ö 13 | Auf Antrag der CDU-Fraktion: Sachstandsbericht - Standesamt | 22/315 | |||||
Ö 14 | Organisationsveränderungen | ||||||
Ö 15 | Mitteilungen der Feuerwehr | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||
Ö 17 | Anfragen und Anregungen | ||||||
N 18 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.05.2022 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 19 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 13.06.2022 (vertraulicher Teil) | ||||||
N 20 | Personalien | ||||||
N 21 | Mitteilungen | ||||||
N 22 | Anfragen und Anregungen | ||||||