Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
Datum: Mo, 12.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.05.2022 (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 13.06.2022 (öffentlicher Teil)  
SI/160/21  
     
   
Ö 6  
Berufung von Ehrenbeamten der Hildesheimer Ortsfeuerwehren  
22/299  
Ö 7  
Sachstandsbericht Gefahrenabwehrzentrum      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bericht des Stadtordnungsdienstes      
Ö 9  
5. Änderungssatzung zur Wochenmarktsatzung  
Enthält Anlagen
22/231  
Ö 10  
Satzungsänderung der hannIT  
Enthält Anlagen
22/269  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

  1. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

   
    07.09.2022 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    12.09.2022 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    19.09.2022 - Verwaltungsausschuss
    N 11 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    26.09.2022 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Hildesheim und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR in der anliegenden Form unter der Prämisse zuzustimmen, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen damit ermöglicht wird und ermächtigt den Oberbürgermeister, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der hannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2. Der Vertreter/die Vertreterin wird zudem ermächtigt die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR zu beschließen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000,- € verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet demnach erst nach diesem Zeitpunkt statt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig mit 1 Enthaltung

Ö 11  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für den Bau von Sirenen für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
22/295  
Ö 12  
Neufassung der Benutzungsordnung und Erstellung einer eigenen Gebührensatzung mit Kostentarif für die Stadtbibliothek  
Enthält Anlagen
22/263  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Auf Antrag der CDU-Fraktion: Sachstandsbericht - Standesamt  
22/315  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Organisationsveränderungen      
Ö 15  
Mitteilungen der Feuerwehr      
Ö 16  
Mitteilungen      
Ö 17  
Anfragen und Anregungen      
N 18     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 09.05.2022 (vertraulicher Teil)      
N 19     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 13.06.2022 (vertraulicher Teil)      
N 20     Personalien      
N 21     Mitteilungen      
N 22     Anfragen und Anregungen      
               

Seitenanfang