Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.12.2021 (öffentlicher Teil)  
SI/107/20  
     
   
Ö 5  
Haushalt 2022      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplanes 2022  
Enthält Anlagen
21/367  
Ö 6  
Vorbereitung einer Verbandsversammlung Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld; hier: Haushaltssatzung 2022  
Enthält Anlagen
21/365  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter/Die Vertreterin der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt folgenden Beschlussempfehlungen zuzustimmen:

 

  • Entsprechend des vorliegenden Medienentwicklungsplans (MEP, Revision August 2021) wird die Geschäftsführung des Förderzentrums beauftragt, die Planungen in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Wartung und Support zu konkretisieren, die Fördermittel aus dem Digitalpakt zu beantragen, die erarbeiteten Handlungsempfehlungen des MEP umzusetzen sowie die notwendigen Investitionen bis Ende 2025 zu tätigen. Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes wird über den Stand der Umsetzung regelmäßig informiert und über die Haushaltsplanung an den Investitionen beteiligt.
  • Die Erstattung des Aufwandes für die Frühförderung gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandsordnung wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 im Erfolgsplan in Höhe von 275.500,- und im Vermögensplan in Höhe von 1.200,- beschlossen.
  • Die Erstattung für die Schulträgerschaft wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 im Erfolgsplan in Höhe von 541.442,- und im Vermögensplan in Höhe von 388.893,50 (abzüglich der Fördermittel vom Land Niedersachsen) beschlossen. Sofern die Kinder der Tagesstätte in die Schule mit ganztägigem Unterricht überführt und dadurch die Eingliederungshilfezahlungen eingestellt werden, sind die Umlageschlüssel bzw. die Umlagekosten entsprechend anzupassen und abzurechnen.
  • Die Haushaltssatzung 2021 wird mit einem festgesetzten Volumen in Erträgen bzw. Einnahmen und Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 11.397.800,- € im Erfolgsplan und 7.067.500,- im Vermögensplan beschlossen.

 

 

   
    15.12.2021 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Vertreter/Die Vertreterin der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt folgenden Beschlussempfehlungen zuzustimmen:

 

 Entsprechend des vorliegenden Medienentwicklungsplans (MEP, Revision August 2021) wird die Geschäftsführung des Förderzentrums beauftragt, die Planungen in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Wartung und Support zu konkretisieren, die Fördermittel aus dem Digitalpakt zu beantragen, die erarbeiteten Handlungsempfehlungen des MEP umzusetzen sowie die notwendigen Investitionen bis Ende 2025 zu tätigen. Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes wird über den Stand der Umsetzung regelmäßig informiert und über die Haushaltsplanung an den Investitionen beteiligt.

 Die Erstattung des Aufwandes für die Frühförderung gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandsordnung wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 im Erfolgsplan in Höhe von 275.500,- € und im Vermögensplan in Höhe von 1.200,- € beschlossen.

 Die Erstattung für die Schulträgerschaft wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 im Erfolgsplan in Höhe von 541.442,- € und im Vermögensplan in Höhe von 388.893,50 € (abzüglich der Fördermittel vom Land Niedersachsen) beschlossen. Sofern die Kinder der Tagesstätte in die Schule mit ganztägigem Unterricht überführt und dadurch die Eingliederungshilfezahlungen eingestellt werden, sind die Umlageschlüssel bzw. die Umlagekosten entsprechend anzupassen und abzurechnen.

 Die Haushaltssatzung 2021 wird mit einem festgesetzten Volumen in Erträgen bzw. Einnahmen und Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 11.397.800,- € im Erfolgsplan und 7.067.500,- € im Vermögensplan beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ö 7  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Wirtschafts- und Stellenplan für das Geschäftsjahr 2022  
Enthält Anlagen
21/377  
Ö 8  
Sachstand Neubeschaffung Funk- und Notruftelefonanlage der Berufsfeuerwehr Hildesheim  
21/379  
Ö 9  
Mitteilungen      
Ö 10  
Anfragen und Anregungen      
N 11     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.12.2021 (vertraulicher Teil)      
N 12     Anfragen und Anregungen      
N 13     Mitteilungen      
               

Seitenanfang