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Auszug - Vorbereitung einer Verbandsversammlung Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld; hier: Haushaltssatzung 2022  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
21/365 Vorbereitung einer Verbandsversammlung Zweckverband Förderzentrum im Bockfeld; hier: Haushaltssatzung 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Fuhrich referierte die Vorlage.

 

Herr Wodsack hinterfragte, ob es bezüglich der Thematik Bockfeld einen neuen Sachstand gebe. Frau Fuhrich verneinte dies.

 

Außerdem hinterfragte Herr Wodsack den Start der Bauaktivitäten. Frau Fuhrich antwortete, dass gegenwärtig Vergabeaktivitäten erfolgen würden. Eine weitere Information sei ihr darüber nicht bekannt.

 

 


Beschluss:

 

Der Vertreter/Die Vertreterin der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt folgenden Beschlussempfehlungen zuzustimmen:

 

 Entsprechend des vorliegenden Medienentwicklungsplans (MEP, Revision August 2021) wird die Geschäftsführung des Förderzentrums beauftragt, die Planungen in den Bereichen Infrastruktur, Ausstattung, Wartung und Support zu konkretisieren, die Fördermittel aus dem Digitalpakt zu beantragen, die erarbeiteten Handlungsempfehlungen des MEP umzusetzen sowie die notwendigen Investitionen bis Ende 2025 zu tätigen. Der Verbandsausschuss des Zweckverbandes wird über den Stand der Umsetzung regelmäßig informiert und über die Haushaltsplanung an den Investitionen beteiligt.

 Die Erstattung des Aufwandes für die Frühförderung gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandsordnung wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 im Erfolgsplan in Höhe von 275.500,- € und im Vermögensplan in Höhe von 1.200,- € beschlossen.

 Die Erstattung für die Schulträgerschaft wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 im Erfolgsplan in Höhe von 541.442,- € und im Vermögensplan in Höhe von 388.893,50 € (abzüglich der Fördermittel vom Land Niedersachsen) beschlossen. Sofern die Kinder der Tagesstätte in die Schule mit ganztägigem Unterricht überführt und dadurch die Eingliederungshilfezahlungen eingestellt werden, sind die Umlageschlüssel bzw. die Umlagekosten entsprechend anzupassen und abzurechnen.

 Die Haushaltssatzung 2021 wird mit einem festgesetzten Volumen in Erträgen bzw. Einnahmen und Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 11.397.800,- € im Erfolgsplan und 7.067.500,- € im Vermögensplan beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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