Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/200  

Betreff: Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 in der Fassung vom 05.03.2012
und
Erhöhung des Gebührentarifs der neugefassten Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Sigrid
Federführend:63.2 Ordnung und Verkehr Beteiligt:20.1 Rechnungswesen
Bearbeiter/-in: Merz, Sabine  11.1 Personal
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
17.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgestellt     
04.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
19.06.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
06.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
04.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
16.12.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Sondernutzungsgebührensatzung mit Gebührentarif  
Begründung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Auf die Vorlage 19/199 zur Neufassung der Sondernutzungssatzung wird verwiesen. Die Sondernutzungsgebührensatzung aus dem Jahr 1994 soll ebenfalls neugefasst werden, da sie Bezug nimmt auf die neuen Regelungen der Sondernutzungssatzung:

 

§ 10 (6) Fundraising und

§ 12 temporäre Sichtwerbung.

 

Die Sondernutzungsgebühren wurden seit 2009 nicht verändert und sollen im Zuge der Satzungsänderung aktualisiert werden. Die Gebührensatzung der Stadt Hameln wurde zum Vergleich herangezogen. Die Gebühren des Gebührentarifs sind in der Anlage 1 zur Sonder­nutzungsgebührensatzung geregelt.

 

Die Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren beliefen sich in den letzten 3 Jahren auf

 

2016: 331.000,00 Euro

2017: 313.000,00 Euro

2018: 337.000,00 Euro

 

Durch die Änderung des Gebührentarifs wird mit einer jährlichen Einnahmeerhöhung für den städtischen Haushalt in Höhe von ca. 10 % um 33.000,00 Euro gerechnet.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 wird beschlossen.

Die Erhöhung des Gebührentarifs wird als Anlage 1 zu § 1 Abs.1 der Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim laut Anlage 1 beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

1.        Sondernutzungsgebührensatzung mit

2.        Gebührentarif, Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung

3.        Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sondernutzungsgebührensatzung mit Gebührentarif (216 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (176 KB)      
Stammbaum:
19/200   Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 in der Fassung vom 05.03.2012 und Erhöhung des Gebührentarifs der neugefassten Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim   63.2 Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
19/200-1   Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 in der Fassung vom 05.03.2012 und Erhöhung des Gebührentarifs der neugefassten Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim - Änderung der Anlage 1 zur Anlage Sondernutzungsgebührensatzung   33 Fachbereich Öffentliche Ordnung   Beschlussvorlage
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