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Sachverhalt:
Auf die Vorlage 19/199 zur Neufassung der Sondernutzungssatzung wird verwiesen. Die Sondernutzungsgebührensatzung aus dem Jahr 1994 soll ebenfalls neugefasst werden, da sie Bezug nimmt auf die neuen Regelungen der Sondernutzungssatzung:
§ 10 (6) Fundraising und
§ 12 temporäre Sichtwerbung.
Die Sondernutzungsgebühren wurden seit 2009 nicht verändert und sollen im Zuge der Satzungsänderung aktualisiert werden. Die Gebührensatzung der Stadt Hameln wurde zum Vergleich herangezogen. Die Gebühren des Gebührentarifs sind in der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung geregelt.
Die Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren beliefen sich in den letzten 3 Jahren auf
2016: 331.000,00 Euro
2017: 313.000,00 Euro
2018: 337.000,00 Euro
Durch die Änderung des Gebührentarifs wird mit einer jährlichen Einnahmeerhöhung für den städtischen Haushalt in Höhe von ca. 10 % um 33.000,00 Euro gerechnet.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim vom 30.05.1994 wird beschlossen.
Die Erhöhung des Gebührentarifs wird als Anlage 1 zu § 1 Abs.1 der Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim laut Anlage 1 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
1. Sondernutzungsgebührensatzung mit
2. Gebührentarif, Anlage 1 der Sondernutzungsgebührensatzung
3. Begründung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Sondernutzungsgebührensatzung mit Gebührentarif (216 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (176 KB) |
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