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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 25.01.2021 (öffentlicher Teil) | SI/032/21 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sachstand neuer Stadtordnungsdienst | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim | 21/041 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
- Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH - Hildesheim Marketing GmbH - TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH - Flugplatz Hildesheim GmbH - GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: "Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten. Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpartner zur Verfügung."
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24.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.
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01.03.2021 - Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.
3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH - Hildesheim Marketing GmbH - TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH - Flugplatz Hildesheim GmbH - GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: "Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten. Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpartner zur Verfügung."
4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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15.03.2021 - Rat der Stadt Hildesheim | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
2. Die Beteiligungsrichtlinie vom 15.12.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.
3. Die Vertreterin bzw. der Vertreter in den demnächst folgenden Anteilseignerversammlungen folgender Beteiligungsunternehmen der Stadt Hildesheim - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim gGmbH - Roemer- und Pelizaeus-Museum Hildesheim Service GmbH - Hildesheim Marketing GmbH - TZH - Technologizentrum Hildesheim Betriebsgesellschaft mbH - Flugplatz Hildesheim GmbH - GHG Entwicklungsgesellschaft Hildesheim-Giesen mbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: "Die Geschäftsführung wird angewiesen, bei der Ausführung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ab sofort den Inhalt des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim ("Grundsätze guter Unternehmensführung") in der Fassung des Ratsbeschlusses uneingeschränkt zu beachten. Der Beteiligungskodex nebst Anlagen wird der Geschäftsführung mit Schreiben der Stadt Hildesheim kurzfristig übersandt. Für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Inhalts des Beteiligungskodex steht der Geschäftsführung das Beteiligungsmanagement der Stadt Hildesheim als Ansprechpartner zur Verfügung."
4. Für die SEHi AöR kann seitens des Rates kein Weisungsbeschluss gefasst werden. Daher erfolgt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates der SEHi zum einen eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes, zum anderen ein Beschluss zur Selbstbindung des Verwaltungsrates an den Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen |
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15.03.2021 - Verwaltungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
N 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Lenkungsgruppe Digitalisierung | 21/030 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Freigabe der Satzung des Hochwasserschutzverbands Innerste zur Veröffentlichung | 21/054 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Aufwendungen Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe | 21/053 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hildesheim (Sondernutzungssatzung) in der Neufassung vom 16.12.2019; hier: § 12 Abs. 3 | 21/059 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Organisationsveränderungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Mitteilungen der Feuerwehr | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 25.01.2021 (vertraulicher Teil) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Personalie | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Personalie | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 18 | Personalie | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 19 | Personalie | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 20 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 21 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||