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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Datum: Mo, 09.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Sir Hans Adolf Krebs
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2.OG, Raum 206

TOP   Betreff Vorlage

N 1     Eröffnung der Sitzung      
N 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
N 3     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 29.01.2020 (vertraulicher Teil)      
N 4     Grundstücksverkauf      
N 5     Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH; hier: Jahresabschluss 2018, Prüfung Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2020      
N 6     Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages      
N 7     Zweckverband Förderzentrum "Im Bockfeld"      
N 8     BÄKO-Halle      
N 9     Verkauf einer Teilfläche      
N 10     Verkauf von Grundstücken      
N 11     Projektcontrolling IV. Quartal 2019 - zum Stand der Entwicklung und Vermarktung von Gewerbe- und Wohngebieten in Hildesheim      
N 12     Vertragsangelegenheit      
N 13     Mitteilungen      
N 14     Anfragen und Anregungen      
Ö 15  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 29.01.2020 (öffentlicher Teil)      
Ö 16  
Einwohnerfragestunde      
Ö 17  
Enthält Anlagen
Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Nördliche Nordstadt" - Aufnahme der Einzelmaßnahme "Spielhof Grundschulen Nord"  
Enthält Anlagen
20/041  
Ö 18  
Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt - Nördliche Nordstadt" - Projektauftakt Multifunktionsfläche Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG)  
Enthält Anlagen
20/042  
Ö 19  
Künftiger Umgang mit Projekten und Baumaßnahmen im Baubereich unter 1 Mio. €  
Enthält Anlagen
20/022  
Ö 20  
Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH; hier: Jahresabschluss 2018, Prüfung Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2020  
Enthält Anlagen
20/043  
Ö 21  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages  
Enthält Anlagen
20/056  
Ö 22  
Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung der Hildesheim Marketing GmbH; hier: Gründung des Beirates Welcome Center Region Hildesheim  
20/058  
Ö 23  
Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Finanzierung der Theater für Niedersachsen GmbH (TfN)  
Enthält Anlagen
20/062  
Ö 24  
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region mbH (HI-REG); hier: Neufassung der Zuschussvereinbarung  
Enthält Anlagen
20/045  
Ö 25  
Enthält Anlagen
Bewerbung für die Ausschreibung "Smart Cities" des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat im Jahr 2020  
Enthält Anlagen
20/057  
Ö 26  
Vorbereitung zur Beschaffung einer neuen Kommunikationslösung  
Enthält Anlagen
20/060  
Ö 27  
Einsatz von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
20/029  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2020 eingesetzten Erzie­herinnen und Erziehern auf Zweitkraft-/Drittkraftstellen wird für einen weiteren Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

  1. Ab dem 01.01.2020 werden alle besetzten Zweitkraftstellen und ab dem 01.08.2020 alle Drittkraftstellen unabhängig davon, ob mit Erzieherinnen bzw. Erziehern oder mit Sozialdagogischen Assistentinnen bzw. Assistenten besetzt in die Betriebskosten­finanzierung einbezogen. Eine Höchstquote für Erzieherinnen und Erzieher auf Zweit­kraft-/Drittkraftstellen entfällt aufgrund des Fachkräftemangels.

 

   
    03.03.2020 - Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2020 eingesetzten Erzie­herinnen und Erziehern auf Zweitkraft-/Drittkraftstellen wird für einen weiteren Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

2. Ab dem 01.01.2020 werden alle besetzten Zweitkraftstellen und ab dem 01.08.2020 alle Drittkraftstellen - unabhängig davon, ob mit Erzieherinnen bzw. Erziehern oder mit Sozialpädagogischen Assistentinnen bzw. Assistenten besetzt - in die Betriebskosten­finanzierung einbezogen. Eine Höchstquote für Erzieherinnen und Erzieher auf Zweit­kraft-/Drittkraftstellen entfällt aufgrund des Fachkräftemangels.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

   
    09.03.2020 - Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
    Ö 27 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2020 eingesetzten Erzie­herinnen und Erziehern auf Zweitkraft-/Drittkraftstellen wird für einen weiteren Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

2. Ab dem 01.01.2020 werden alle besetzten Zweitkraftstellen und ab dem 01.08.2020 alle Drittkraftstellen - unabhängig davon, ob mit Erzieherinnen bzw. Erziehern oder mit Sozialpädagogischen Assistentinnen bzw. Assistenten besetzt - in die Betriebskosten­finanzierung einbezogen. Eine Höchstquote für Erzieherinnen und Erzieher auf Zweit­kraft-/Drittkraftstellen entfällt aufgrund des Fachkräftemangels.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

   
    16.03.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 21 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    23.03.2020 - Rat der Stadt Hildesheim
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Der Finanzierung der bei den freien Trägern ab dem 01.01.2020 eingesetzten Erzie­herinnen und Erziehern auf Zweitkraft-/Drittkraftstellen wird für einen weiteren Zeitraum von 3 Jahren zugestimmt.

 

2. Ab dem 01.01.2020 werden alle besetzten Zweitkraftstellen und ab dem 01.08.2020 alle Drittkraftstellen - unabhängig davon, ob mit Erzieherinnen bzw. Erziehern oder mit Sozialpädagogischen Assistentinnen bzw. Assistenten besetzt - in die Betriebskosten­finanzierung einbezogen. Eine Höchstquote für Erzieherinnen und Erzieher auf Zweit­kraft-/Drittkraftstellen entfällt aufgrund des Fachkräftemangels.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

Ö 28  
Mitteilungen      
Ö 29  
Anfragen und Anregungen      
               

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