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Sachverhalt:
Die GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH beabsichtigt, demnächst eine Gesellschafterversammlung u.a. mit folgender Tagesordnung durchzuführen:
- Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie Ergebnisverwendung
- Entlastung der Geschäftsführung
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Prüfung Jahresabschluss 2019
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020
Jahresabschluss 2018
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH wurde gem. § 157 NKomVG in Verbindung mit § 32 Eigenbetriebsverordnung vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim (RPA) durchgeführt. Der GHG wurde vom RPA für das Geschäftsjahr 2018 am 24.10.2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Es handelt sich um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 20.12.2018 - 31.12.2018, in dem noch keine Umsatzerlöse erzielt wurden. Die GuV schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.581,- €. Ursächlich dafür sind die Gründungs- und Prüfungskosten. Weitere Personal- und Sachkosten sind nicht entstanden.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.581,- € auf die neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und der Ergebnisverwendung zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:
„Die Gesellschafter werden gebeten, der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH für das Geschäftsjahr 2018 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.
Weiterhin mögen die Gesellschafter dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilen.“
Prüfung Jahresabschluss 2019
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 wurde die ba audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2019 bestellt.
Aufgrund der Geringfügigkeit des Prüfungsaufwandes und aus ökonomischen Gesichtspunkten soll nunmehr auch die Prüfung für das Geschäftsjahr 2019 durch das RPA der Stadt Hildesheim erfolgen
.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 der Prüfung durch das RPA zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:
„Der Aufsichtsrat empfiehlt den Gesellschaftern, auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch einen Wirtschaftsprüfer zu verzichten.
Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der kommenden Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft mbH zu beschließen, den Jahresabschluss 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim gem. § 17 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages prüfen zu lassen.“
Wirtschaftsplan 2020
Gem. § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bedarf der von der Geschäftsführung vorzulegende Wirtschaftsplan dem Beschluss der Gesellschafterversammlung.
Der Wirtschaftsplan 2020 weist dabei folgende wesentliche Ergebnisse aus:
| 2019 (in Euro) | 2020 (in Euro) |
Erträge gesamt | 0 | 0 |
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Aufwendungen gesamt | 254.406 | 384.000 |
Personalkosten | 245.000 | 231.000 |
Sparkasse | 120.000 | 120.000 |
Stadt Hildesheim | 125.000 | 111.000 |
Davon sonstige betriebliche Aufwendungen | 9.406 | 56.000 |
Davon Zinsaufwendungen | 0 | 97.000 |
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Ergebnis Gewinn- und Verlustrechnung | - 254.406 | - 384.000 |
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Einlagen der Gesellschafter in das Eigenkapital der Gesellschaft | 425.000 | 275.000 |
Die Gesellschaft wird ihre Erträge aus den Grundstücksverkäufen sowie Fördermitteln generieren. Dementsprechend werden im Jahr 2020 noch keine Erträge generiert.
Die Aufwendungen der Gesellschaft für Personal entstehen jährlich mit pauschalierten Beträgen. Die Erstattung der Personalaufwendungen werden in den Jahren 2027 ff. geplant und mit Erträgen aus der Grundstücksvermarktung nach dem Verkauf der Gewerbeflächen angesetzt.
Des Weiteren werden sonstige betriebliche Aufwendungen wie folgt angesetzt: 15.000.- € für den laufenden Betrieb der Gesellschaft, 15.000,- € für die Beratung der Verkäufer der Grundstücke, 10.000,- € als Wartegeld für die Verkäufer sowie 16.000,- € für Beratungs- und Dienstleistungskosten.
Die Zinsaufwendungen in Höhe von 97.000,- € entstehen aufgrund der Grunderwerbstätigkeiten, sofern diese bereits in 2020 kreditfinanziert abgewickelt werden.
Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird mit einem Verlust von 384.000,- € geplant.
Der Ausgleich dieses negativen Jahresergebnisses aus der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt im Rahmen der Einstellung der Einlagen der Gesellschafter in das Eigenkapital der Gesellschaft, sodass letztendlich ein Verlust i.H.v. 109.000,- € verbleiben würde.
Im Rahmen der Gesellschaft werden für 2020 zwei Geschäftsführungen, zwei Prokuristen (jeweils mit Stellenanteilen in Höhe von 50 %) sowie eine Tiefbauingenieurin mit 5 % und eine Projektassistentin mit 50 % geplant.
Die Gesellschaft wird mit Ausnahme des Grunderwerbs keine Investitionen tätigen.
Für das Jahr 2020 sind Grundstücksankäufe in Höhe von 4,16 Mio. € geplant.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 dem Wirtschaftsplan 2020 zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:
„Die Gesellschafter werden gebeten, dem vorliegenden Wirtschaftsplan der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.“
Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH
- der Feststellung des Jahresabschlusses 2018,
- der Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2018,
- der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018,
- der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018,
- der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch das RPA der Stadt Hildesheim und
- der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020
zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
- Bestätigungsvermerk RPA
- Bilanz 2018
- GuV 2018
- Wirtschaftsplan 2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bestätigungsvermerk RPA (42 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bilanz 2018 (452 KB) | ||||
3 | öffentlich | GuV 2018 (213 KB) | ||||
4 | öffentlich | Wirtschaftsplan 2020 (10 KB) |