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Vorlage - 20/043  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH;
hier: Jahresabschluss 2018, Prüfung Jahresabschluss 2019 und Wirtschaftsplan 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckstein, Tobias
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Merz, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
09.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bestätigungsvermerk RPA  
Bilanz 2018  
GuV 2018  
Wirtschaftsplan 2020  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH beabsichtigt, demnächst eine Gesellschafterversammlung u.a. mit folgender Tagesordnung durchzu­führen:

 

- Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie Ergebnisver­wendung

- Entlastung der Geschäftsführung

- Entlastung des Aufsichtsrates

- Prüfung Jahresabschluss 2019

- Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020

 

 

Jahresabschluss 2018

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH wurde gem. § 157 NKomVG in Verbindung mit § 32 Eigenbetriebs­verordnung vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim (RPA) durchgeführt. Der GHG wurde vom RPA für das Geschäftsjahr 2018 am 24.10.2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Es handelt sich um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 20.12.2018 - 31.12.2018, in dem noch keine Umsatzerlöse erzielt wurden. Die GuV schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.581,- . Ursächlich dafür sind die Gründungs- und Prüfungskosten. Weitere Personal- und Sachkosten sind nicht entstanden.

 

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.581,-  auf die neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und der Ergebnisverwendung zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

„Die Gesellschafter werden gebeten, der Feststellung des vorliegenden Jahresabschlusses der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH für das Ge­schäftsjahr 2018 und der Ergebnisverwendung zuzustimmen.

 

Weiterhin mögen die Gesellschafter dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilen.“

 

 

Prüfung Jahresabschluss 2019

 

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 wurde die ba audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hannover zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2019 bestellt.

 

Aufgrund der Geringfügigkeit des Prüfungsaufwandes und aus ökonomischen Gesichts­punkten soll nunmehr auch die Prüfung für das Geschäftsjahr 2019 durch das RPA der Stadt Hildesheim erfolgen

.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 der Prüfung durch das RPA zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

„Der Aufsichtsrat empfiehlt den Gesellschaftern, auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch einen Wirtschaftsprüfer zu verzichten.

 

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der kommenden Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft mbH zu beschließen, den Jahresabschluss 2019 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hildesheim gem. § 17 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages prüfen zu lassen.“

 

 

Wirtschaftsplan 2020

 

Gem. § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bedarf der von der Geschäftsführung vorzu­legende Wirtschaftsplan dem Beschluss der Gesellschafterversammlung.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 weist dabei folgende wesentliche Ergebnisse aus:

 

 2019 (in Euro)

 2020 (in Euro)

Erträge gesamt

0

0

 

 

 

Aufwendungen gesamt

254.406

384.000

Personalkosten

245.000

231.000

Sparkasse

120.000

120.000

Stadt Hildesheim

125.000

111.000

Davon sonstige betriebliche Aufwendungen

9.406

56.000

Davon Zinsaufwendungen

0

97.000

 

 

 

Ergebnis Gewinn- und Verlustrechnung

- 254.406

- 384.000

 

 

 

Einlagen der Gesellschafter in das Eigenkapital der Gesellschaft

425.000

275.000

 

  1. Erfolgsplanung

 

  1.           Erträge

 

Die Gesellschaft wird ihre Erträge aus den Grundstücksverkäufen sowie Förder­mitteln generieren. Dementsprechend werden im Jahr 2020 noch keine Erträge generiert.

 

  1. Aufwendungen

 

Die Aufwendungen der Gesellschaft für Personal entstehen jährlich mit pauscha­lierten Beträgen. Die Erstattung der Personalaufwendungen werden in den Jahren 2027 ff. geplant und mit Erträgen aus der Grundstücksvermarktung nach dem Ver­kauf der Gewerbeflächen angesetzt.

 

Des Weiteren werden sonstige betriebliche Aufwendungen wie folgt angesetzt: 15.000.- € für den laufenden Betrieb der Gesellschaft, 15.000,- € für die Beratung der Verkäufer der Grundstücke, 10.000,- € als Wartegeld für die Verkäufer sowie 16.000,- € für Beratungs- und Dienstleistungskosten.

 

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 97.000,- € entstehen aufgrund der Grund­erwerbstätigkeiten, sofern diese bereits in 2020 kreditfinanziert abgewickelt werden.

 

  1. Jahresergebnis

 

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wird mit einem Verlust von 384.000,- € ge­plant.

 

Der Ausgleich dieses negativen Jahresergebnisses aus der Gewinn- und Verlust­rechnung erfolgt im Rahmen der Einstellung der Einlagen der Gesellschafter in das Eigenkapital der Gesellschaft, sodass letztendlich ein Verlust i.H.v. 109.000,- € ver­bleiben würde.

 

 

  1. Stellenplan

 

Im Rahmen der Gesellschaft werden für 2020 zwei Geschäftsführungen, zwei Proku­risten (jeweils mit Stellenanteilen in Höhe von 50 %) sowie eine Tiefbauingenieurin mit 5 % und eine Projektassistentin mit 50 % geplant.

 

 

  1. Investitionsplanung

 

Die Gesellschaft wird mit Ausnahme des Grunderwerbs keine Investitionen tätigen.

 

Für das Jahr 2020 sind Grundstücksankäufe in Höhe von 4,16 Mio. € geplant.

 

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 dem Wirtschaftsplan 2020 zugestimmt und folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

„Die Gesellschafter werden gebeten, dem vorliegenden Wirtschaftsplan der GHG Entwick­lungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH für das Geschäftsjahr 2020 zuzu­stimmen.“

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der demnächst statt­findenden Gesellschafterversammlung der GHG Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Hildesheim-Giesen mbH

 

- der Feststellung des Jahresabschlusses 2018,

- der Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2018,

- der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018,

- der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018,

- der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch das RPA der Stadt Hildesheim und

- der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2020

 

zuzustimmen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

- Bestätigungsvermerk RPA

- Bilanz 2018

- GuV 2018

- Wirtschaftsplan 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bestätigungsvermerk RPA (42 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bilanz 2018 (452 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich GuV 2018 (213 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Wirtschaftsplan 2020 (10 KB)      
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