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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.02.2023 | SI/123/22 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bebauungsplan HM 43 "Hohnsenhof" und Örtliche Bauvorschrift HM 43 "Hohnsenhof/Renatastraße"; hier: Auslegungsbeschlüsse | 23/124 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Titel des Bebauungsplans HM 43 wird im wörtlichen Namen angepasst auf HM 43 „Hohnsenhof“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.
Der Titel der örtlichen Bauvorschrift wird im wörtlichen Namen angepasst auf ÖBV HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“. Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert und um das Grundstück Renatastraße 12 nebst zugehöriger Stellplatzfläche vergrößert beschlossen. Ziel und Zweck der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, angepasst und beschlossen. Die Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ mit anliegendem Geltungsbereich und obenstehendem Ziel und Zweck wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 Abs. 3 NBauO (formal erneut) beschlossen. Eine erneute Unterrichtung und Erörterung sowie frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgt nicht.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen/Bedenken“ zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Die Entwürfe des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ und der Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ sowie die Entwurfsbegründungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
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26.04.2023 - Ortsrat Stadtmitte/Neustadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.
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10.05.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung zurückgestellt.
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14.06.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Titel des Bebauungsplans HM 43 wird im wörtlichen Namen angepasst auf HM 43 „Hohnsenhof". Der Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof" wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof" werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.
Der Titel der örtlichen Bauvorschrift wird im wörtlichen Namen angepasst auf ÖBV HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße". Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert und um das Grundstück Renatastraße 12 nebst zugehöriger Stellplatzfläche vergrößert beschlossen. Ziel und Zweck der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, angepasst und beschlossen. Die Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" mit anliegendem Geltungsbereich und obenstehendem Ziel und Zweck wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 Abs. 3 NBauO (formal erneut) beschlossen. Eine erneute Unterrichtung und Erörterung sowie frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgt nicht.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen/Bedenken" zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
Die Entwürfe des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof" und der Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" sowie die Entwurfsbegründungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Ö 6 | Ausbau Alter Markt (Westabschnitt) und Mühlenstraße | 23/122 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | "INNENSTADT HILDESHEIM 2035" - Beschluss des ISEK | 23/119 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anpassung Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen" | 23/121 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen - 2. Baumfäll-Liste | 23/070 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Verbesserung der Durchlässigkeit des Radverkehrs | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Taubenpopulation | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Sachstand Gelber Stern | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Unterstützung Wanderbaumallee | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Bericht des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Mitteilungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Anfragen und Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Haftungsfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||