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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt
Datum: Mi, 26.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 08.02.2023  
SI/123/22  
     
   
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan HM 43 "Hohnsenhof" und Örtliche Bauvorschrift HM 43 "Hohnsenhof/Renatastraße"; hier: Auslegungsbeschlüsse  
Enthält Anlagen
23/124  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Titel des Bebauungsplans HM 43 wird im wörtlichen Namen angepasst auf HM 43 „Hohnsenhof“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.

 

Der Titel der örtlichen Bauvorschrift wird im wörtlichen Namen angepasst auf ÖBV HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“. Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert und um das Grundstück Renatastraße 12 nebst zugehöriger Stellplatzfläche vergrößert beschlossen. Ziel und Zweck der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, angepasst und beschlossen. Die Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ mit anliegendem Geltungsbereich und obenstehendem Ziel und Zweck wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 Abs. 3 NBauO (formal erneut) beschlossen. Eine erneute Unterrichtung und Erörterung sowie frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgt nicht.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen/Bedenken“ zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ und der Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ sowie die Entwurfsbegründungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

   
    26.04.2023 - Ortsrat Stadtmitte/Neustadt
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023_04_20_HM_43_OEBVHM 43_Auslegungsbeschluss (2244 KB)      
   
    10.05.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 13 - zurückgestellt
   

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung zurückgestellt.

 

 

 

   
    14.06.2023 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Titel des Bebauungsplans HM 43 wird im wörtlichen Namen angepasst auf HM 43 „Hohnsenhof". Der Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof" wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof" werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.

 

Der Titel der örtlichen Bauvorschrift wird im wörtlichen Namen angepasst auf ÖBV HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße". Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert und um das Grundstück Renatastraße 12 nebst zugehöriger Stellplatzfläche vergrößert beschlossen. Ziel und Zweck der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, angepasst und beschlossen. Die Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" mit anliegendem Geltungsbereich und obenstehendem Ziel und Zweck wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 Abs. 3 NBauO (formal erneut) beschlossen. Eine erneute Unterrichtung und Erörterung sowie frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgt nicht.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen/Bedenken" zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof" und der Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" sowie die Entwurfsbegründungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023_06_14_StUM_Hohnsenhof (2244 KB)      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Ausbau Alter Markt (Westabschnitt) und Mühlenstraße  
Enthält Anlagen
23/122  
Ö 7  
"INNENSTADT HILDESHEIM 2035" - Beschluss des ISEK  
Enthält Anlagen
23/119  
Ö 8  
Anpassung Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Städtebauförderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Hohnsensee mit Wallanlagen"  
Enthält Anlagen
23/121  
Ö 9  
Baumfällungen aus Verkehrssicherungsgründen - 2. Baumfäll-Liste  
Enthält Anlagen
23/070  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Verbesserung der Durchlässigkeit des Radverkehrs      
Ö 11  
Taubenpopulation      
Ö 12  
Sachstand Gelber Stern      
Ö 13  
Unterstützung Wanderbaumallee      
Ö 14  
Bericht des Ortsbürgermeisters      
Ö 15  
Enthält Anlagen
Mitteilungen      
Ö 16  
Enthält Anlagen
Anfragen und Anregungen      
N 17     Haftungsfragen      
               

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