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Vorlage - 23/124  

Betreff: Bebauungsplan HM 43 "Hohnsenhof" und Örtliche Bauvorschrift HM 43 "Hohnsenhof/Renatastraße"; hier: Auslegungsbeschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
26.04.2023 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
10.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zurückgestellt   
14.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich Bebauungsplan HM 43  
Bebauungsplanentwurf HM 43  
Bebauungsentwurf HM 43  
Begründungsentwurf zum Bebauungsplan HM 43  
Faunistischer Fachbeitrag zu HM 43  
Verkehrsgutachten zu HM 43  
Schalltechnisches Gutachten zu HM 43  
Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift HM 43  
Begründungsentwurf zur Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“  
Mobilitätskonzept zur Örttlichen Bauvorschrift HM 43  
Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung HM 43  
Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HM 43  

Sachverhalt:

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhöfe“ wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 05.05.2021 gefasst. In der Zwischenzeit haben sich im Rahmen der Ausarbeitung einige konzeptionelle, inhaltliche, aber auch formale Änderungsbedarfe ergeben. Diese Änderungen sollen – soweit diese Beschlüsse bedürfen zeitgleich mit den Auslegungsbeschlüssen gefasst werden.

 

Da in der aktuellen Konzeption des Investors keine kleineren Höfe an der Ecke zum Goschentor geplant sind – sondern ein großer Innenhof auf diesem Areal entstehen soll – ist der wörtliche Name entsprechend auf „Hohnsenhof“ anzupassen.

 

Da die Zeitschienen der Entwicklungen bezüglich einer Nachnutzung der ehemaligen Pathologie sowie der Entwicklung Hohnsenhof weit voneinander abweichen, wird das Grundstück der ehemaligen Pathologie aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Zurzeit gibt es für das Grundstück der ehemaligen Pathologie noch kein klares mit der Verwaltung abgestimmtes Nachnutzungskonzept. Sobald die Entwicklung diesbezüglich absehbar wird, ist zu prüfen, ob ein gesonderter Bebauungsplan zur Absicherung im Hinblick auf das Denkmal aufzustellen ist, oder ob sich die dann geplante Nachnutzung über die notwendigen Genehmigungen (Baurecht, Denkmalrecht) umsetzen lässt, ohne ein Bauleitplanungserfordernis auszulösen.

 

Durch die Herausnahme des Grundstücks der ehemaligen Pathologie aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes HM 43 entfallen auch die speziell auf dieses Grundstück zugeschnittenen geplanten Regelungsinhalte.

 

Die Verfahren der örtlichen Bauvorschrift und des Bebauungsplanes sollen voneinander entkoppelt werden. Da der Investor auf mehrere Grundstücke im Bereich der Renatastraße Zugriff hat, bietet sich die Möglichkeit von Stellplatzreduzierungen durch Mobilitätskonzepte. Es ist notwendig die Zielausrichtung der örtlichen Bauvorschrift – über den Gestaltungsaspekt hinaus – um den Aspekt der Herstellung und Bereithaltung von Fahrradabstellanlagen sowie die Anzahl notwendiger Einstellplätze für Kraftfahrzeuge zu erweitern. Zudem ist es sinnvoll, zusätzlich zu den Geltungsbereichen A und B, die der Bebauungsplan umfasst, das Grundstück Renatastraße 12 mit dem bestehenden Studentenwohnheim zu umfassen. Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift wird somit größer als der ursprünglich bei Aufstellung bekannte Geltungsbereich. Da es bei der örtlichen Bauvorschrift nicht um die Schaffung flächenbezogener Baurechte geht, soll jedoch davon abgesehen werden, die für den kleineren Geltungsbereich bereits durchgeführte Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (erneut) für den vergrößerten Geltungsbereich durchzuführen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung und Erörterung) fand in der Zeit vom 18.05.2021 bis 14.06.2021 statt. Es wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben gemacht.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – fand parallel vom 18.05.2021 bis zum 18.06.2021 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der anliegenden Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Ziel und Zweck der Planung des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“:

 

        Entwicklung eines durchgrünten Urbanen Gebiets im Sinne des § 6 a Baunutzungsverordnung (BauNVO) an der Kreuzung Goschentor und Entwicklung eines Bereiches im Plangebiet zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs.

 

Im Baugebiet ist ein Anteil für preisgünstigen Wohnraum vorgesehen. So können in den Urbanen Gebieten nur Gebäude errichtet werden, wenn mindestens 20 % der für Wohnungen und/oder studentisches Wohnen verwendeten Geschossfläche des Gebäudes, mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden können. Weitere Regelungen werden in dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag getroffen.

 

Ziel und Zweck der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ ist zum einen die Entwicklung einer örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung. Aus städtebaulicher Sicht sowie insbesondere im Hinblick auf die angrenzenden Denkmäler, ist es geboten Regelungen zu beispielsweise Farbe und Materialien der sichtbaren Wandteile zu treffen. Zum anderen sollen Regelungen zur Herstellung und Bereithaltung von Fahrradabstellanlagen und die Anzahl notwendiger Einstellplätze für Kraftfahrzeuge getroffen werden. Angestrebt wird in diesem Bereich nennenswerte Teile des motorisierten Individualverkehrs durch insbesondere Fahrradverkehr, Carsharing und/oder ÖPNV-Angebote zu ersetzen. Mit einem entsprechenden Mobilitätskonzept soll daher eine Reduktion der erforderlichen KFZ-Stellplätze möglich sein.

 

Die Entwicklung dient der Stabilisierung der Oberzentrenfunktion Hildesheims insbesondere durch Schaffung von Wohnraum und Arbeitsstätten.

 

Bei den Flächen im Plangebiet handelt es sich um Grundstücke im privaten Eigentum. Durch die Erstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Hildesheim keine Kosten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Titel des Bebauungsplans HM 43 wird im wörtlichen Namen angepasst auf HM 43 „Hohnsenhof“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert beschlossen. Ziel und Zweck des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, formal angepasst und beschlossen.

 

Der Titel der örtlichen Bauvorschrift wird im wörtlichen Namen angepasst auf ÖBV HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“. Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ wird entsprechend des anliegenden Geltungsbereichs um das Grundstück der ehemaligen Pathologie verkleinert und um das Grundstück Renatastraße 12 nebst zugehöriger Stellplatzfläche vergrößert beschlossen. Ziel und Zweck der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ werden, entsprechend der Ausführungen in der Sitzungsvorlage, angepasst und beschlossen. Die Aufstellung der örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ mit anliegendem Geltungsbereich und obenstehendem Ziel und Zweck wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 84 Abs. 3 NBauO (formal erneut) beschlossen. Eine erneute Unterrichtung und Erörterung sowie frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgt nicht.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen/Bedenken“ zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

Die Entwürfe des Bebauungsplans HM 43 „Hohnsenhof“ und der Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ sowie die Entwurfsbegründungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Geltungsbereich Bebauungsplan HM 43

- Bebauungsplanentwurf HM 43

- Bebauungsentwurf HM 43

- Begründungsentwurf zum Bebauungsplan HM 43

- Faunistischer Fachbeitrag zu HM 43

- Verkehrsgutachten zu HM 43

- Schalltechnisches Gutachten zu HM 43

- Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift HM 43

- Begründungsentwurf zur Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“

- Mobilitätskonzept zur Örttlichen Bauvorschrift HM 43

- Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung HM 43

- Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HM 43

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 12 1 öffentlich Geltungsbereich Bebauungsplan HM 43 (587 KB)      
Anlage 11 2 öffentlich Bebauungsplanentwurf HM 43 (1694 KB)      
Anlage 9 3 öffentlich Bebauungsentwurf HM 43 (238 KB)      
Anlage 10 4 öffentlich Begründungsentwurf zum Bebauungsplan HM 43 (213 KB)      
Anlage 8 5 öffentlich Faunistischer Fachbeitrag zu HM 43 (988 KB)      
Anlage 7 6 öffentlich Verkehrsgutachten zu HM 43 (2016 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich Schalltechnisches Gutachten zu HM 43 (3258 KB)      
Anlage 5 8 öffentlich Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift HM 43 (737 KB)      
Anlage 2 9 öffentlich Begründungsentwurf zur Örtlichen Bauvorschrift HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße“ (142 KB)      
Anlage 1 10 öffentlich Mobilitätskonzept zur Örttlichen Bauvorschrift HM 43 (1478 KB)      
Anlage 4 11 öffentlich Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung HM 43 (148 KB)      
Anlage 3 12 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung HM 43 (2543 KB)      
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