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Auszug - Bebauungsplan HM 43 "Hohnsenhof" und Örtliche Bauvorschrift HM 43 "Hohnsenhof/Renatastraße"; hier: Auslegungsbeschlüsse  

Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/124 Bebauungsplan HM 43 "Hohnsenhof" und Örtliche Bauvorschrift HM 43 "Hohnsenhof/Renatastraße"; hier: Auslegungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Pilot präsentierte die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation.

 

Herr Dr. Janzen fragte, weshalb die Pathologie in der Planung ausgenommen sei und weshalb die Parkplätze von den Bereichen C und D berücksichtigt wurden.

 

Herr Pilot antwortete, dass durch fehlende Abstimmungen die Planung hinsichtlich der Pathologie nicht zeitgleich erfolgen könne und diese deshalb nicht berücksichtigt wurde. Zu den Stellplätzen teilte er mit, dass es sich hierbei um ein Privatgrundstück handle, welches nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könne. Es wurde jedoch in der örtlichen Bauvorschrift berücksichtigt, sodass die dort im Bereich vorgesehenen Reduktionsmaßnahmen dennoch möglich sein.

 

Herr Bettels merkte an, dass es zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Stellplätze kommen werde. Aus seiner Sicht sei es problematisch, dieselbe Fläche für zwei Bebauungspläne zu verwenden. Weiterhin stünde er dem Entfall der 40 Stellplätze für zwei Car-Sharing Stellplätze kritisch gegenüber.  Außerdem habe er Zweifel, ob das Verkehrsgutachten aus den Jahr 2017 als aussagekräftige Grundlage dienen könne. Abschließend fragte er, was der B-Plan hinsichtlich der Versickerung vorsehen würde und wie weit die Investition mit möglichen Folgelastenzuschüssen für Aufgaben herangezogen würde, welche die Stadt Hildesheim in Folge der Investition zu verkraften habe.

 

Herr Dr. Eckardt ergänzte die Frage, dass die Neustadt als Pilotprojekt das Quartier für die Schwammstadt sein solle. Im Zuge dessen fragte er, wie weit die Planungen in den Quartieren berücksichtigt worden sein.

 

Herr Pilot antwortete zum Thema ruhender Verkehr, dass bei nicht Erfüllung durch den Investor eine Wiederherstellung der Stellplätze möglich sei. Die Reduzierung der Maßnahmen sei Prozentual aufgelistet und würde sich nur auf das reine Wohnen beziehen. Er sei der Annahme, dass die Zahlen im Verkehrsgutachten weit von einer Überlastung entfernt und somit keine erneute Zählung notwendig sei. Zur Versickerung informierte er, dass es keine genaue Festsetzung für Zisternen geben würde. Hinsichtlich der Folgelasten teilte er mit, dass parallel an einem städtebaulichen Vertrag gearbeitet werden würde, der diesen Punkt beinhalten würde.

 

Herr Bettels fasste zusammen, dass im Verkehrsgutachten auf Seite 7 von 966 Fahrzeugen die Rede sei. Es sei bei einer Parkpalette davon auszugehen, dass rund 30% der Stellplätze durch die neue Nutzung belegt werden würden. Er bat darum, dass die Zahlen aus dem Verkehrsgutachten auf Seite 7 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität aufgeschlüsselt werden und um Beantwortung zur Versickerungsregelung. Weiterhin solle der Protokollauszug dem Ausschuss vorgelegt werden.

 


Beschluss:

 

Die Vorlage wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2023_04_20_HM_43_OEBVHM 43_Auslegungsbeschluss (2244 KB)      
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