Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt. Es kann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Ein persönlicher Besuch in der Wohngeldstelle ist in den allermeisten Fällen nicht notwendig. Bitte nutzen Sie den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung oder reichen Sie Ihre Unterlagen per E-Mail ein. Sollte ausnahmsweise dennoch ein Besuch erforderlich sein, vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter der genannten E-Mail-Adresse.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Welchen Antrag benötige ich?
Bei einem Mietverhältnis bitte den Antrag auf Mietzuschuss.
Bei Eigentum (Haus oder Wohnung) bitte den Antrag auf Lastenzuschuss.
Bei Heimbewohnern bitte den Antrag für Heimbewohner.
Bitte verwenden Sie ausschließlich den hier hinterlegten Antrag auf Wohngeld, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen.
Muss ich Änderungen der Wohngeldstelle mitteilen?
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Bei Sachstandanfragen bitte eine E-Mail an das zentrale Mailpostfach der Wohngeldstelle senden: wohngeldstelle@stadt-hildesheim.de.
Montag und Mittwoch in der Zeit von 10–13 Uhr in Raum A 8a besteht die Möglichkeit ohne Termin eine Ausfüllhilfe in Anspruch zu nehmen. Hinweis: Es erfolgt keine Beratung!
Frau Muliqi (Bereichsleitung)
Telefon: 05121 301-2754
Telefax: 05121 301-2805
E-Mail: m.muliqi@stadt-hildesheim.de
Frau Scherer (Stellv. Bereichsleitung / Wohnraumförderung)
Telefon: 05121 301-2762
Telefax: 05121 301-2805
E-Mail: m.scherer@stadt-hildesheim.de
Wohngeldraten (Neu ab 02.02.2026):
Herr Nickel (Wohngeld A - Brem)
Frau Jarschewski (Wohngeld Bren - Farh)
Frau Haßelmeyer (Wohngeld Fari - Jon)
Frau Köther (Wohngeld Jom - Meim)
Frau Hartmann (Wohngeld Mein - Pil)
Frau Bierschwale (Wohngeld Pim - Schic)
Frau Paris (Wohngeld Schid - Ver)
Frau Kopotsch (Wohngeld Ves - Z)
Telefon: 05121 301-2899
Team "Heime"
Frau Pieper (A - Heq)
Frau Dundovic (Her - Schaf)
Herr Krause (Schag - Z)
Telefon: 05121 301-2899