Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.4 Wohngeld/Elterngeld
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2899
E-Mail: E-Mail: E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminvereinbarung.

Telefonnische Erreichbarkeit:
Mo bis Mi 8 bis 14 Uhr
Do 8 bis 16 Uhr
Fr 8 bis 12 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Verfahrensablauf
  • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.
An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Voraussetzungen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Rechtsbehelf

Klage

Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung:

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