Damit die Klimaschutzziele erreicht werden können, ist eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erforderlich. Um strategisch planen zu können, wie die Wärmeversorgung in der Stadt Hildesheim zukünftig gestaltet werden kann, ist es notwendig, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Dieses Ziel soll durch die Senkung der Wärmebedarfe sowie die Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen erreicht werden.
Die Stadt Hildesheim ist als niedersächsisches Oberzentrum gemäß § 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Nach Fertigstellung muss die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Bei der Kommunalen Wärmeplanung wird das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Die Planung besteht aus mehreren Schritten:
Gestartet wird mit der Bestandsanalyse. Hierbei werden die aktuellen Wärmebedarfe und -verbräuche aller Gebäude und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen sowie die aktuelle Wärmeversorgungsstruktur ermittelt. Im nächsten Schritt erfolgt dann eine Potenzialanalyse. Diese soll die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs aufzeigen und potenzielle lokale Wärmequellen aus erneuerbaren Energien identifizieren. Im Anschluss daran erfolgen Berechnungen dazu, wie sich Wärmebedarfe und Wärmeversorgungsstruktur entwickeln müssen, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude bis 2040 erreichen zu können (Zielszenario). Um dieses Zielszenario erreichen zu können, wird die Wärmewendestrategie entwickelt.
Aktuelle Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in der Stadt Hildesheim werden an dieser Stelle veröffentlicht:
Am Montag, den 18.08.2025 fand eine hybride Informationsveranstaltung für die Hildesheimer Bürgerinnen und Bürger statt. Die Präsentationen dieser Veranstaltung finden Sie unter dem Menüpunkt „Dokumente“.
Einige Fragen und Antworten sind hier zusammengefasst:
Warum wird die Kommunale Wärmeplanung durchgeführt?Damit die Klimaschutzziele erreicht werden können, ist eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erforderlich, da durch das Heizen von Gebäuden viele Emissionen verursacht werden. Um strategisch planen zu können, wie die Wärmeversorgung in der Stadt Hildesheim zukünftig gestaltet werden kann, ist es notwendig, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Dieses Ziel soll durch die Senkung des Wärmebedarfs sowie die Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen erreicht werden.
Wer ist für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zuständig?Durch das NKlimaG § 20 sind alle niedersächsischen Ober- und Mittelzentren zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, auch die Stadt Hildesheim. Zuständig für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung ist daher die Stadtverwaltung. Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Hildesheim durch eine öffentliche Ausschreibung, folgende Dienstleister beauftragt: enercity AG und IP SYSCON GmbH.
Entstehen durch die Kommunale Wärmeplanung für mich als Bürgerin oder Bürger der Stadt Hildesheim direkte Verpflichtungen?Die Kommunale Wärmeplanung schafft keine unmittelbaren Pflichten und Fristen für Bürgerinnen und Bürger. Die Ausstattung von Gebäuden mit einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung regelt das GEG (Gebäudeenergiegesetz - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden). Die Wärmeplanung dient als Orientierung für Bürgerinnen und Bürger und informiert diese, welche treibhausgasneutralen Wärmequellen für die Wärmeversorgung zukünftig verfügbar sein könnten.
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratungsangebote zum Thema Heizung?Zum Thema Heizungen und Gebäude haben wir unter Gemeinsam für mehr Klimaschutz | Stadt Hildesheim weitergehende Informationen sowie Verweise zu Beratungsangeboten zusammengefasst.
Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema Fernwärme?Weiterführende Informationen zum Thema Fernwärme finden Sie auf der Seite der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG unter:
Wann liegen die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung vor?Mit dem fertigen Kommunalen Wärmeplan für die Stadt Hildesheim ist Mitte 2026 zu rechnen. Zur Vorstellung der Ergebnisse ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant. Diese wird nach der Terminierung auf dieser Seite veröffentlicht.
Was passiert nach der Kommunalen Wärmeplanung?Nach der Kommunalen Wärmeplanung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen. Die Stadt Hildesheim ist verpflichtet, nach NKlimaG § 20 mindestens fünf Maßnahmen aufzustellen, mit deren Umsetzung in den kommenden fünf Jahren begonnen werden muss. Darüber hinaus muss die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Da die kommunale Wärmeplanung ein kontinuierlicher Prozess ist, ist eine Fortschreibung notwendig, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Fortschreibung dient dazu, den Fortschritt der Wärmewende überwachen und bei Bedarf den Plan aktualisieren zu können.
Ansprechpartnerin| Katharina Lachmann | |
| Amt / Bereich 60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3172 E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.deE-Mail: K.Lachmann@stadt-hildesheim.de | |
Organisationseinheiten| 60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz | |
| Markt 3 31134 Hildesheim Telefax: 05121 301-3178 E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.de | Termine nur nach Vereinbarung |