Bäume produzieren unseren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, filtern Staub, Schadstoffe, Bakterien und Pilzsporen aus der Atemluft und sorgen für Luftfeuchtigkeit und –bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen, beleben und gliedern das Stadtbild und dämpfen den Lärm. Sie binden Kohlendioxid und sind somit wertvolle Bestandteile unserer Städte. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb eines besonderen Schutzes.
Die Verkehrssicherheit der Bäume muss von jedem Eigentümer gewährleistet werden, so auch von der Stadt Hildesheim. Bei Schnitt- und Rodungsmaßnahmen sind die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes zu berücksichtigen, z. B. Brut- und Setzzeiten.
Für die städtischen Bäume sind bei der Stadt Hildesheim speziell ausgebildete und geschulte Mitarbeiter im Einsatz. Die Baumkontrollen erfolgen zusätzlich zu der regelmäßigen Pflege der städtischen Grünflächen.
Der Fachdienst Vermessung und Geodaten hat alle städtischen Bäume im Stadtgebiet (ca. 30.000) nach Standorten erfasst und in das städtische Netz eingespeist. Bei der Grunderfassung (Bestandsaufnahme) wird jeder Baum aufgenommen. Es werden Baumart, Stammumfang, Höhe, Vitalitätsbeurteilung, Standortbedingungen, Ausbildung der Baumscheibe und der Zustand hinsichtlich der Verkehrssicherheit festgestellt. Mit Hilfe eines elektronischen Gerätes (PDA) wird so für jeden Baum ein Datenblatt erstellt. Anhand der Bestandsaufnahme erfolgen regelmäßig Baumkontrollen, um den Zustand laufend zu überprüfen und zu dokumentieren. Dabei werden gegebenenfalls Schäden ermittelt und weitergehende Untersuchungen oder notwendige Pflegemaßnahmen festgelegt. Die Ergebnisse werden in den PDA eingespeist – somit ist der Zustand jedes einzelnen Baumes jederzeit feststellbar. Die Prüfungen erfolgen nach den Baumkontollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Die anschließenden Baumpflegemaßnahmen werden nach den Vorgaben der ZTV-Baumpflege durchgeführt. Sollten bei den Baumkontrollen – auch unter Zuhilfenahme technischer Geräte – Schädigungen festgestellt werden, ist zu entscheiden, ob der Baum behandelt werden kann oder eine Fällung erfolgen muss. Es wird auch festgelegt, ob zum Beispiel Rückschnitte oder Kronensicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Eingaben werden später am PC in das entsprechende Programm übertragen. Bei Bedarf werden Mängelberichte oder Pflegeaufträge ausgedruckt. Die notwendigen folgenden Kontrollintervalle werden "vom System" stets gemeldet und müssen fristgerecht abgearbeitet werden. Sind die Bäume zu sehr geschädigt und somit nicht mehr verkehrssicher, sind weitere Maßnahmen erforderlich: diese Bäume werden auf die Baumfällliste gesetzt und im Winterhalbjahr, außerhalb der Brut- und Setzzeit, durch entsprechend geschultes eigenes Fachpersonal gefällt. Die Öffentlichkeit wird in der Regel, insbesondere wenn mehrere Bäume entfernt werden müssen, laufend informiert (Presse, Internet etc.).
Bei Feststellung akuter öffentlicher Gefährdung (Verkehrsgefährdung) muss sofort eine Fällung erfolgen, denn die Sicherheit von Personen und Sachen hat in jedem Fall oberste Priorität.
Damit unser grünes Stadtbild erhalten bleibt, werden möglichst zeitnah zu den erforderlichen Fällungen Baumpflanzungen durchgeführt. Die geeigneten Pflanzzeiten (Herbst/Frühjahr) müssen dabei beachtet werden. Die Stadt Hildesheim ist, neben der kostengünstigen Beschaffung der Bäume bemüht, möglichst widerstandsfähige Arten und Sorten einzusetzen, um den Anforderungen der unterschiedlichen Standorte gerecht zu werden. Vor jeder Neuanpflanzung sind viele fachliche Kriterien zu beachten, damit die neuen Bäume in ihrer Umgebung möglichst lange verbleiben können. Sie sollen und müssen natürlich in die Landschaft passen und mit Landschafts- oder Naturschutzgebieten kompatibel sein. Insbesondere an unsere Straßenbäume sind strenge Anforderungskriterien zu stellen. Diese müssen ganz besonders robust sein, weil sie ständigen Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind und diese zu verkraften haben. Sie sind dadurch auch kurzlebiger, als Bäume in verkehrsarmen Parkanlagen. Straßenbäume sind starken Belastungen unterworfen, wie zum Beispiel Salzeintrag, Staub, Trockenheit und auf der Baumscheibe parkende Autos. Aktuell spielt auch der Klimawandel eine Rolle, sodass immer mehr standortgerechte Pflanzen aus anderen Ländern gepflanzt werden, die den neuen Beanspruchungen eher gewachsen sind. Landesweit wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Städten Probepflanzungen von sog. Zukunftsbäumen durchgeführt. Die Ergebnisse stellen eine wichtige Entscheidungshilfe für die Nachpflanzung von Stadtbäumen dar.
Für Bäume und kleinere Grünflächen können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auch eine Baumpatenschaft übernehmen.
Bäume, Hecken, Obstbaumwiesen, Alleen und andere Landschaftsbestandteile können als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden, wenn sie zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen, das Kleinklima verbessern, schädliche Einwirkungen abwehren oder das Orts- und Landschaftsbild beleben oder gliedern.
In der Stadt Hildesheim hat der Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün mit der sogenannten "Baumschutzsatzung" eine solche Unterschutzstellung vorgenommen. Diese Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen untersagt bestimmte Handlungen, die die geschützten Landschaftsbestandteile schädigen, gefährden oder verändern. Die Umsetzung der Satzung obliegt dem Fachdienst Grünflächenplanung und - neubau bei der auch Befreiungsanträge aus der Satzung gestellt werden können. Bitte lesen Sie bei dem Satzungstext nach, was zu beachten ist.
Um das Wissen über den jeweiligen Baum des Jahres zu vertiefen, bzw. diesen in unserer Umgebung bekannter zu machen haben wir für Sie Seiten mit Texten und Fotos unserer "Hildesheimer Bäume" erstellt.
Baumpaten "Wir brauchen unsere Bäume - unsere Bäume brauchen uns" so heißt ein Faltblatt und unter diesem Motto können Sie aktiv werden und eine Baumpatenschaft ,hierbei geht es um eine Patenschaft für eine Baumscheibe - auch gern für eine Grünfläche - übernehmen.
Ansprechpartner/in| Martina Bertram | |
| StabsstellenleitungAmt / Bereich 66.4.1 Grünflächenplanung und -neubau Verwaltungsgebäude Markt 3 Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-3620 E-Mail: m.bertram@stadt-hildesheim.de | |
Organisationseinheiten| 66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung | |
| Mastbergstraße 13 31137 Hildesheim Telefon: 05121 301-3530 Telefax: 05121 301-3510 E-Mail: tiefbau-gruen@stadt-hildesheim.de | |
| 66.4.3 Baumpflege und Spielplatzkontrolle | |
| Mastbergstraße 13 31137 Hildesheim Telefon: 05121 301-3530 Telefax: 05121 301-3510 E-Mail: tiefbau-gruen@stadt-hildesheim.de | |