Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Baumaßnahme Elzer Straße gesendet am 04.01.2024

Wiederaufnahme der Arbeiten Elzer Straße

Nach Rücksprache mit dem ausführenden Bauunternehmen werden die Arbeiten zum Ausbau der Elzer Straße im 5.Bauabschnitt ab dem 08.01.2024 wieder aufgenommen.

In dem Abschnitt der Elzer Straße von Haus-Nr. 12 bis zur Einmündung Phoenixstraße / Dingworthstraße wird wieder die Vollsperrung eingerichtet (siehe Anlage Vollsperrung 5. BA ab 08.01.2024). Davon betroffen ist auch die Vollsperrung der Ausfahrt aus der Maschstraße in die Elzer Straße. Um ein Ausfahren aus den Straßen Maschstraße, Pippelsburg und Schusterbleek zu ermöglichen, wird die Baustellensignalanlage an der Straße „Am Kupferstrange“, am nördlichen Ende der Maschstraße, wieder in Betrieb genommen. In dem nördlichen Abschnitt der Maschstraße (verkehrsberuhigter Bereich) werden auch abschnittsweise die Halteverbote wieder eingerichtet. 

Die Bauarbeiten, die nun trotz der zu erwartenden winterlichen Temperaturen ausgeführt werden, sind Aufbruch- und Tiefbauarbeiten für den Leitungsbau. Die Oberfläche des vorhandenen westlichen Gehweges wird abgetragen und Rohrgräben für Rohre und Leitungen erstellt. Dies ist auch bei Frost möglich. 

Zukünftig sind auch in den nächsten Wochen in dem 4. Bauabschnitt, nördlich des nun gesperrten Bereichs, noch weitere Bauarbeiten erforderlich. Allerdings muss hierfür der Bereich ab Haus-Nr. 14 für diese Arbeiten wieder voll gesperrt werden (siehe Anlage Vollsperrung 5.BA und Betonage Haltestelle).

Im 4.Bauabschnitt sind noch Restarbeiten zu erledigen, wie u.a. die Betonfahrbahn der neuen Haltestelle herzustellen. Die Betonage der Fläche kann aber erst erfolgen, wenn kein Frost zu erwarten ist. 

In den letzten Wochen vor Weihnachten war es mehrfach zu beobachten, dass Verkehrsteilnehmer - ohne Genehmigung der Verkehrsbehörde - die Absperrschrankenzäune geöffnet haben, um mit Kraftfahrzeugen zu ihren Grundstücken zu gelangen.

Eine Vollsperrung bedeutet, dass in den, durch das Zeichen 250 (Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten) mit Absperrschranke und min. fünf roten Leuchten mit Dauerlicht, gesperrten Bereich keine Verkehrsteilnehmer (auch keine Fahrradfahrer) in das Baufeld hineinfahren dürfen. Dies gilt auch, wenn die Absperrschranken sich nicht über die gesamte Fahrbahnbreite erstrecken, sondern eine Lücke zum Durchfahren für Baustellenfahrzeuge, Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste vorhanden ist.

Wir bitten um Beachtung! 

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