Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) verpflichtet alle Niedersächsischen Kommunen von 2022 an zur regelmäßigen Energieberichterstattung über die Energieverbräuche kommunaler Gebäude und Straßenbeleuchtung. Die Berichte sind verpflichtend alle drei Jahre zu veröffentlichen. Erstmals ist der Energiebericht für das Verbrauchsjahr 2022 spätestens zum 31. Dezember 2023 zu veröffentlichen. Die Stadt Hildesheim kommt dieser Verpflichtung nach: www.stadt-hildesheim.de/energiebericht.
Über ein fachgerechtes Energiemanagement lassen sich die Energieeffizienz und damit auch die Energiekosten und Emissionen in den kommunalen Liegenschaften deutlich reduzieren. Bereits seit 1996 ist bei der Stadt Hildesheim im Fachbereich Gebäudemanagement ein Energiemanagement mit einer Personalstelle angegliedert. Hierdurch ist es unter anderem möglich, seit 2013 Ökostrom zu beziehen. Weiterhin sind teilweise Energiekosten und -verbräuche bis 1993 dokumentiert worden. Das betrifft insbesondere Liegenschaften, die durch die Stadt verwaltet und betrieben werden, beispielsweise Schulen- und Verwaltungsgebäude. Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis des Energiemanagements der Stadt Hildesheim für das Verbrauchsjahr 2022. In den darauffolgenden Berichten werden drei Verbrauchsjahre gegenübergestellt.
Der Energiebericht dient primär der Dokumentation der Energieverbräuche und -kosten sowie deren Entwicklung. Über die Veröffentlichung dieser Daten wird Transparenz ermöglicht. Im Folgejahr wird der fertige Energiebericht im Gebäudemanagement der Stadt Hildesheim zusätzlich als Werkzeug genutzt, um Kriterien zur Maßnahmenauswahl und Prioritätensetzung für das geforderte Ziel des NKlimaG der Klimaneutralität zu definieren. Mit der gesetzlich geforderten regelmäßigen Berichtserstattung werden die Erfolge der zukünftigen Energieeinsparmaßnahmen ebenfalls dokumentiert und für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar. Weiterhin wird in dem Bericht eine CO2-Bilanz erstellt. Die Entwicklung wird mit den nächsten Berichten ebenfalls ausgewiesen.