Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität hat am 03.04.2024 die öffentliche Auslegung folgender Bebauungspläne gem. §3 Abs. 2 BauGB beschlossen:
Bebauungsplan HN 266 und örtliche Bauvorschrift HN 266 "Steuerwalder Straße/Martin-Luther-Straße"
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren begonnen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es folgt als erster Verfahrensschritt die Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke öffentlich vorgestellt werden. Damit erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie sich zur Planung zu äußern. Die Planunterlagen werden damit auch im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Unterrichtung und Erörterung der Bauleitpläne erfolgt in der Zeit vom 15.04.2024 bis 15.05.2024
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
- Geordnete Nachverdichtung des Bestandes zur Schaffung von Wohnraum sowie von Flächen für gebietsverträgliche gewerbliche Nutzungen
Ihre Ansprechpartnerin für Planungsauskünfte und die telefonische Terminvereinbarung für Einsichtnahmen ist Frau Heineke (Tel.: 05121 / 301-3037, s.heineke@stadt-hildesheim.de).
Die Planunterlagen können hier und im Flur des Fachbereiches Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, 4.Obergeschoss von jedem eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch als Papieraushang im Bekanntmachungskasten am Verwaltungsgebäude Markt 2 der Stadt Hildesheim.