Stadt Hildesheim

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Meldebescheinigung Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung. Anträge auf Meldebescheinigungen müssen schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist bis auf weiteres nicht möglich.

Die einfache Meldebescheinigung enthält:

  • Familienname,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • aktuelle Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.

Die erweiterte Meldebescheinigung kann darüber hinaus enthalten:

  • Frühere Namen,
  • Ordensname, Künstlername,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Geschlecht,
  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Namen, ggf. frühere Namen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft,
  • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat.
  • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte.

Für die Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung (ehemals Aufenthaltsbescheinigung).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ihren Personalausweis.
  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr:7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • Gebühr:9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Bei schriftlichen Anträgen kommen die Kosten für den Postversand hinzu.

Meldebescheinigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei. 

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Meldebescheinigung erhalten Sie einen Kostebescheid zuzüglich der Kosten für den Postversand.

 

 
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