Eine einfache Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) enthält folgende Daten:
Familienname
Vornamen
Doktorgrad
Geburtsdatum
derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung)
Nur bei erweiterter Meldebescheinigung gem. § 18 Abs. 2 BMG
Die erweiterte Meldebescheinigung muss folgende Angaben enthalten: (z.B. Ein- und Auszugsdaten, frühere Anschriften, Angaben zu
Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährigen Kindern, gesetzl. Vertreter, Familienstand, Staatsangehörigkeiten, Religion)