Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem Wohngeldgesetz , dem SGB XII beziehen oder für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.