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Vorlage - 21/177  

Betreff: Zusammenfassung, Änderung und Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Merz, Sabine
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Beteiligt:13 Fachbereich Recht
Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
23.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
28.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
29.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.07.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Änderungen markiert)  
Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Reinfassung)  
Folgekostenabschätzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2012 wurde die Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – kirchliche Träger – und zum 01.01.2013 die Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – Kindertagesstätten in sonstiger freier Trägerschaft – durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Seinerzeit erfolgte eine Vereinheitlichung der Finanzierungsregelungen für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. Zum 01.01.2016, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 wurden die Richtlinien aktualisiert. Dabei wurden u.a. die zu erbringenden Eigenleistungen der freien Träger deutlich reduziert und die Vertretungskosten bei Personalausfall für das pädagogische Personal, nicht aber für die Hausmeister-, Reinigungs- und Küchendienstleistungen erhöht.

 

Ziel und Zweck der Förderung ist es gem. Pkt. 1.2 der städtischen Richtlinien, seitens der Stadt Hildesheim sicherzustellen, dass die freien Träger von Kindertagesstätten durch Zuschüsse zu den Betriebskosten in die Lage versetzt werden, die in § 2 des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) benannten Aufgaben zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten zu erfüllen.

 

Die Träger haben die Stadt im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass sie die städtische Betriebskostenförderung nicht mehr für auskömmlich halten. Zahlreiche Fördertatbestände sind seit Inkrafttreten der Richtlinie in den Jahren 2012/13 nicht oder nur marginal angepasst worden. Die in 2020 begonnenen Gespräche zwischen Stadtverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern sowohl der konfessionellen als auch der sonstigen freien Träger zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs konnten nunmehr beendet werden. Das Ergebnis dieser Gespräche stellt die erste umfassende Anpassung der Förderrichtlinien seit acht bzw. neun Jahren dar.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht die Notwendigkeit, die Richtlinie darüber hinaus wegen

 

  • der Umstellung des analogen Verfahrens zur Betriebskostenabrechnung auf das digitale Abrechnungsverfahren
  • Änderungen des KiTAG (hier: Rücknahme der Verpflichtung zum Einsatz von Dritt-kräften in Krippengruppen ab dem 01.08.2020)

 

anzupassen.

 

Im Übrigen wird aus Gründen der Handhabbarkeit empfohlen, die bisher getrennten Richtlinien für von konfessionellen Trägern einerseits und von „sonstigen freien Trägern“ andererseits betriebenen Kindertagesstätten zusammenzuführen.

 

2. Handlungsvorschlag bzgl. der Struktur der Richtlinie

 

2.1 Handlungsvorschlag für die Neuregelung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten

 

Nach Abschluss der Gespräche zur Ermittlung des zeitgemäßen Förderbedarfs der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten werden folgende maßgebliche Änderungen der Richtlinie vorgeschlagen:

 

Gegenstand

Richtlinien alt

Richtlinie neu

Nr. 3.5.2

 

Jährl. pauschaler Zuschuss zu den „sonstigen Personal- und Sachkosten der pädagogischen Arbeit“ je belegtem Platz

 

 

 

 

46,- 

 

 

 

 

54,- € *

Nr. 3.5.3.1

 

Kosten für Grundstück / Gebäude

 

- Träger ist Eigentümerin bzw. Eigentümer: monatl. Zuschuss pro m² erforderlicher Nettogrundfläche

- Träger ist Mieterin bzw. Mieter des Gebäudes von Dritten: jährl. pauschaler Zuschuss je Platz zusätzl. zur angemessenen Miete (für Kleinreparaturen im und am Gebäude)

 

 

 

 

 

5,- 

 

 

 

80,- 

 

 

 

 

 

6,- 

 

 

 

108,- 

Nr. 3.5.3.2, 3.5.3.3 und 3.5.4

 

- Zuschuss zu den Kosten für Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen

- jährl. Zuschuss zu den Kosten des Reinigungs-materials je max. m² Nettogrundfläche

- Der Erhöhungsbetrag für Reinigungsdienst-leistungen wird aufgrund der pandemiebedingt deutlichen gestiegenen Reinigungsaufwandes für das Jahr 2021 einmalig in doppelter Höhe ausgezahlt.

- Zuschuss zu den Kosten für Küchendienst­leistungen

- Vertretungskosten für Hausmeister-, Reini-gungs- und Küchendienstleistungen pauschal

 

 

 

 

 

2,- 

 

 

 

 

 

 

 

 

3 %

 

 

 

+ 20 %

 

2,40 

 

 

einmalige Verdopplung der Erhöhung für 2021

 

+ ca. 9 % **

 

7 %

Nr. 3.5.5, Absatz 1

 

Jährl. pauschaler Zuschuss zu den „Sachkosten für den Ersatz und die Ergänzung von Einrich­tungsgegenständen je belegtem Platz“

 

 

 

 

30,- € / 33,- 

 

 

 

 

48,- € *

Nr. 3.5.5, Absatz 2, alt:

 

Einmaliger Zuschuss für die Erstausstattung neu eingerichteter Gruppen mit Mobiliar

 

- bei Erweiterung von Betreuungsplätzen in einer bereits bestehenden Einrichtung je Platz bis 500 

- bei Inbetriebnahme einer neuen Kita je Platz bis 750 

Nr. 3.5.5, Absatz 2, neu:

 

Einmaliger Zuschuss für die Erstausstat-tung neu eingerichteter Gruppen mit Mobiliar bei Erweiterung und bei Inbe-triebnahme bis:

 

- 1.300 € pro Krippenplatz

 

- 800 € pro Kindergarten- bzw. Hortplatz

Nr. 3.5.6 a)

 

Jährlicher pauschaler Zuschuss für die Quali­tätssicherung der pädagogischen Arbeit und die mit der Fortbildung in Zusammenhang stehen­den Kosten je pädagogischer Fachkraft

 

 

 

 

 

 

100 

 

 

 

 

 

 

150 

Nr. 3.5.6. b)

 

Verwaltungskostenpauschale

 

5,4 % der Gesamtkosten

 

5,6 % der Gesamtkosten

* plus zusätzl. weitere 12,- €/Platz für die sonstigen freien kleinen Träger

* statt + ca. 9 % gilt für die sonstigen freien kleinen Träger + ca. 18 %

 

Weiterhin soll der Erhöhungsbetrag zur Förderung der Reinigungsdienstleistungen für das Jahr 2021 einmalig in doppelter Höhe ausgezahlt werden. Dies ist maßgeblich auf die bereits seit Beginn des Ausbruchs der Corona-Pandemie deutlich gestiegenen und insoweit von den Trägern nicht allein tragbaren Kosten für zusätzliche Reinigungsarbeiten zur Einhaltung der infektionsschutzgemäßen Hygienekonzepte zurückzuführen.

 

Die zusammengefasste und geänderte Richtlinie soll in der anliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten. Im Übrigen wird auf den anliegenden Richtlinienentwurf verwiesen.

 

Die dargestellten Änderungen bilden aus Sicht der Verwaltung eine für die Träger gerade noch tragbare Anpassung der Förderbeträge ab. Mit Blick auf die zweifelsfrei deutlich gestiegenen fachlichen Anforderungen an die Kita-Arbeit und die deutliche Verteuerung von Personal- und Sachleistungen bleibt es für die Träger weiterhin herausfordernd, mit einer auch zukünftig vergleichsweise zurückhaltenden Kita-Förderungen gute Arbeit zu leisten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seitens der Träger für die Zukunft weiterer Anpassungsbedarf gesehen wird.

 

Die vorgeschlagenen Anpassungen der Richtlinie sind bedarfsgerecht, angemessen und wirtschaftlich. Zahlreiche Fördertatbestände sind seit Inkrafttreten der Richtlinie 2012/13 unverändert. Dem entgegen wird auf die inflationsbedingte Teuerung aller Waren und Dienstleistungen in den Jahren 2013 – 2020 in Höhe von insg. rd. 9% verwiesen. Noch deutlicher haben sich Unterhaltungskosten für Grundstücke und Gebäude erhöht. Daneben ist die gesonderte Anhebung der Vertretungskosten Hausmeister-, Reinigungs- und Küchen­dienstleistungen von 3% auf 7% eine seit 2016 angezeigte Anpassung an die entsprechende Vertretungsregelung für das pädagogische Personal.

 

Daneben wird auf deutlich gestiegenen qualitativen Anforderungen an die elementarpädagogische Arbeit in Kitas durch Integration, Inklusion, Sprachförderung, Elternarbeit u.v.a.m. verwiesen. Auch vor diesem Hintergrund war die Anpassung der – seit neun Jahren unveränderten – Förderung der Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit und die mit der Fortbildung in Zusammenhang stehenden Kosten einer pädagogischer Fachkraft notwendig.

 

In den letzten Jahren sind zudem die Anforderungen u.a. an Dokumentationspflichten, Controlling und Datenschutz enorm gestiegen. Auch die Einführung digitalisierender Haushaltsansätze in der Trägerarbeit – wie z.B. die in der aktuellen Krisenzeit gewünschte Einführung und Pflege einer Kommunikations-App zur unkomplizierten Eltern-Information auch in den Kitas der freien Träger – führen zur einer stärkeren Inanspruchnahme der Verwaltungsleistungen von Trägern.

 

Die Höhe der Förderung einzelner Positionen war bisher teilweise nicht auskömmlich. Insoweit unterscheiden sich die einzelnen vorgeschlagenen Anpassungen in der prozentualen Höhe.

 

Nach alledem würde sich mit der Änderung der Förderung von konfessionellen und sonstigen freien Trägern der Aufwand um 5% erhöhen. Dies bleibt deutlich unter der langjährigen Steigerung der relevanten Kostenarten in Kindertagesstätten. Hinweise, dass vergleichbare Städte mit geringeren Mittelansätzen je Kitaplatz von Trägern in freier Trägerschaft agieren, liegen nicht vor. Auch nach den vorgeschlagenen Anpassungen der Richtlinie bleibt die Kita-Förderung der Stadt Hildesheim sparsam und wirtschaftlich.

 

Davon unbenommen werden die nunmehr anzupassenden Werte sowie die jeweiligen Datengrundlagen durch den Ausbau des Controllings zukünftig noch präziser und kontinuierlicher validiert. Auf Grundlage einer verlässlichen Datenbasis kann die Richtlinie zukünftig im Bedarfsfalle objektiviert und zeitnah an sich verändernde Umstände angepasst werden.

 

2.2. Finanzfolgen

 

Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie führen zur Erhöhung des Aufwands im Bereich der Förderungen von konfessionellen und sonstigen freien Trägern in Höhe von 5 %, mithin

 

-          706.526,- € für das Jahr 2021 und

-          777.885,- € für das Jahr 2022.

 

Die freien Träger stellen in der Stadt Hildesheim aktuell 2.906 Kita-Plätze zur Verfügung. Die o.a. Kostensteigerung beträgt für das Jahr 2021 pro Platz somit 243,13 €, pro Monat also 20,26 €.

 

Die durch den erbetenen Beschluss erforderlichen Mehrausgaben lt. Folgekostenabschätzung sind bereits im Haushalt 2021 ff. eingeplant. 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der geänderten und zusammengefassten Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten wird mit Wirkung zum 01.01.2021 zugestimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

- Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen  Kindertagesstätten (Änderungen markiert)

- Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen  Kindertagesstätten (Reinfassung)

- Folgekostenabschätzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Änderungen markiert) (236 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Reinfassung) (227 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Folgekostenabschätzung (410 KB)      
Stammbaum:
21/177   Zusammenfassung, Änderung und Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten   51.1 Tagesbetreuung   Beschlussvorlage
21/177-1   Zusammenfassung, Änderung und Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten   51.1 Tagesbetreuung   Beschlussvorlage
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