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Sachverhalt:
Zum 01.01.2012 wurde die Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – kirchliche Träger – und zum 01.01.2013 die Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten – Kindertagesstätten in sonstiger freier Trägerschaft – durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Seinerzeit erfolgte eine Vereinheitlichung der Finanzierungsregelungen für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft. Zum 01.01.2016, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 wurden die Richtlinien aktualisiert. Dabei wurden u.a. die zu erbringenden Eigenleistungen der freien Träger deutlich reduziert und die Vertretungskosten bei Personalausfall für das pädagogische Personal, nicht aber für die Hausmeister-, Reinigungs- und Küchendienstleistungen erhöht.
Ziel und Zweck der Förderung ist es gem. Pkt. 1.2 der städtischen Richtlinien, seitens der Stadt Hildesheim sicherzustellen, dass die freien Träger von Kindertagesstätten durch Zuschüsse zu den Betriebskosten in die Lage versetzt werden, die in § 2 des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) benannten Aufgaben zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten zu erfüllen.
Die Träger haben die Stadt im Jahr 2020 darauf hingewiesen, dass sie die städtische Betriebskostenförderung nicht mehr für auskömmlich halten. Zahlreiche Fördertatbestände sind seit Inkrafttreten der Richtlinie in den Jahren 2012/13 nicht oder nur marginal angepasst worden. Die in 2020 begonnenen Gespräche zwischen Stadtverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern sowohl der konfessionellen als auch der sonstigen freien Träger zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs konnten nunmehr beendet werden. Das Ergebnis dieser Gespräche stellt die erste umfassende Anpassung der Förderrichtlinien seit acht bzw. neun Jahren dar.
Aus Sicht der Verwaltung besteht die Notwendigkeit, die Richtlinie darüber hinaus wegen
anzupassen.
Im Übrigen wird aus Gründen der Handhabbarkeit empfohlen, die bisher getrennten Richtlinien für von konfessionellen Trägern einerseits und von „sonstigen freien Trägern“ andererseits betriebenen Kindertagesstätten zusammenzuführen.
2. Handlungsvorschlag bzgl. der Struktur der Richtlinie
2.1 Handlungsvorschlag für die Neuregelung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten
Nach Abschluss der Gespräche zur Ermittlung des zeitgemäßen Förderbedarfs der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten werden folgende maßgebliche Änderungen der Richtlinie vorgeschlagen:
Gegenstand | Richtlinien alt | Richtlinie neu |
Nr. 3.5.2
Jährl. pauschaler Zuschuss zu den „sonstigen Personal- und Sachkosten der pädagogischen Arbeit“ je belegtem Platz |
46,- € |
54,- € * |
Nr. 3.5.3.1
Kosten für Grundstück / Gebäude
- Träger ist Eigentümerin bzw. Eigentümer: monatl. Zuschuss pro m² erforderlicher Nettogrundfläche - Träger ist Mieterin bzw. Mieter des Gebäudes von Dritten: jährl. pauschaler Zuschuss je Platz zusätzl. zur angemessenen Miete (für Kleinreparaturen im und am Gebäude) |
5,- €
80,- € |
6,- €
108,- € |
Nr. 3.5.3.2, 3.5.3.3 und 3.5.4
- Zuschuss zu den Kosten für Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen - jährl. Zuschuss zu den Kosten des Reinigungs-materials je max. m² Nettogrundfläche - Der Erhöhungsbetrag für Reinigungsdienst-leistungen wird aufgrund der pandemiebedingt deutlichen gestiegenen Reinigungsaufwandes für das Jahr 2021 einmalig in doppelter Höhe ausgezahlt. - Zuschuss zu den Kosten für Küchendienstleistungen - Vertretungskosten für Hausmeister-, Reini-gungs- und Küchendienstleistungen pauschal |
2,- €
3 % |
+ 20 %
2,40 €
einmalige Verdopplung der Erhöhung für 2021
+ ca. 9 % **
7 % |
Nr. 3.5.5, Absatz 1
Jährl. pauschaler Zuschuss zu den „Sachkosten für den Ersatz und die Ergänzung von Einrichtungsgegenständen je belegtem Platz“ |
30,- € / 33,- € |
48,- € * |
Nr. 3.5.5, Absatz 2, alt:
Einmaliger Zuschuss für die Erstausstattung neu eingerichteter Gruppen mit Mobiliar
- bei Erweiterung von Betreuungsplätzen in einer bereits bestehenden Einrichtung je Platz bis 500 € - bei Inbetriebnahme einer neuen Kita je Platz bis 750 € | Nr. 3.5.5, Absatz 2, neu:
Einmaliger Zuschuss für die Erstausstat-tung neu eingerichteter Gruppen mit Mobiliar bei Erweiterung und bei Inbe-triebnahme bis:
- 1.300 € pro Krippenplatz
- 800 € pro Kindergarten- bzw. Hortplatz | |
Nr. 3.5.6 a)
Jährlicher pauschaler Zuschuss für die Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit und die mit der Fortbildung in Zusammenhang stehenden Kosten je pädagogischer Fachkraft |
100 € |
150 € |
Nr. 3.5.6. b)
Verwaltungskostenpauschale |
5,4 % der Gesamtkosten |
5,6 % der Gesamtkosten |
* plus zusätzl. weitere 12,- €/Platz für die sonstigen freien kleinen Träger
* statt + ca. 9 % gilt für die sonstigen freien kleinen Träger + ca. 18 %
Weiterhin soll der Erhöhungsbetrag zur Förderung der Reinigungsdienstleistungen für das Jahr 2021 einmalig in doppelter Höhe ausgezahlt werden. Dies ist maßgeblich auf die bereits seit Beginn des Ausbruchs der Corona-Pandemie deutlich gestiegenen und insoweit von den Trägern nicht allein tragbaren Kosten für zusätzliche Reinigungsarbeiten zur Einhaltung der infektionsschutzgemäßen Hygienekonzepte zurückzuführen.
Die zusammengefasste und geänderte Richtlinie soll in der anliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten. Im Übrigen wird auf den anliegenden Richtlinienentwurf verwiesen.
Die dargestellten Änderungen bilden aus Sicht der Verwaltung eine für die Träger gerade noch tragbare Anpassung der Förderbeträge ab. Mit Blick auf die zweifelsfrei deutlich gestiegenen fachlichen Anforderungen an die Kita-Arbeit und die deutliche Verteuerung von Personal- und Sachleistungen bleibt es für die Träger weiterhin herausfordernd, mit einer auch zukünftig vergleichsweise zurückhaltenden Kita-Förderungen gute Arbeit zu leisten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass seitens der Träger für die Zukunft weiterer Anpassungsbedarf gesehen wird.
Die vorgeschlagenen Anpassungen der Richtlinie sind bedarfsgerecht, angemessen und wirtschaftlich. Zahlreiche Fördertatbestände sind seit Inkrafttreten der Richtlinie 2012/13 unverändert. Dem entgegen wird auf die inflationsbedingte Teuerung aller Waren und Dienstleistungen in den Jahren 2013 – 2020 in Höhe von insg. rd. 9% verwiesen. Noch deutlicher haben sich Unterhaltungskosten für Grundstücke und Gebäude erhöht. Daneben ist die gesonderte Anhebung der Vertretungskosten Hausmeister-, Reinigungs- und Küchendienstleistungen von 3% auf 7% eine seit 2016 angezeigte Anpassung an die entsprechende Vertretungsregelung für das pädagogische Personal.
Daneben wird auf deutlich gestiegenen qualitativen Anforderungen an die elementarpädagogische Arbeit in Kitas durch Integration, Inklusion, Sprachförderung, Elternarbeit u.v.a.m. verwiesen. Auch vor diesem Hintergrund war die Anpassung der – seit neun Jahren unveränderten – Förderung der Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit und die mit der Fortbildung in Zusammenhang stehenden Kosten einer pädagogischer Fachkraft notwendig.
In den letzten Jahren sind zudem die Anforderungen u.a. an Dokumentationspflichten, Controlling und Datenschutz enorm gestiegen. Auch die Einführung digitalisierender Haushaltsansätze in der Trägerarbeit – wie z.B. die in der aktuellen Krisenzeit gewünschte Einführung und Pflege einer Kommunikations-App zur unkomplizierten Eltern-Information auch in den Kitas der freien Träger – führen zur einer stärkeren Inanspruchnahme der Verwaltungsleistungen von Trägern.
Die Höhe der Förderung einzelner Positionen war bisher teilweise nicht auskömmlich. Insoweit unterscheiden sich die einzelnen vorgeschlagenen Anpassungen in der prozentualen Höhe.
Nach alledem würde sich mit der Änderung der Förderung von konfessionellen und sonstigen freien Trägern der Aufwand um 5% erhöhen. Dies bleibt deutlich unter der langjährigen Steigerung der relevanten Kostenarten in Kindertagesstätten. Hinweise, dass vergleichbare Städte mit geringeren Mittelansätzen je Kitaplatz von Trägern in freier Trägerschaft agieren, liegen nicht vor. Auch nach den vorgeschlagenen Anpassungen der Richtlinie bleibt die Kita-Förderung der Stadt Hildesheim sparsam und wirtschaftlich.
Davon unbenommen werden die nunmehr anzupassenden Werte sowie die jeweiligen Datengrundlagen durch den Ausbau des Controllings zukünftig noch präziser und kontinuierlicher validiert. Auf Grundlage einer verlässlichen Datenbasis kann die Richtlinie zukünftig im Bedarfsfalle objektiviert und zeitnah an sich verändernde Umstände angepasst werden.
2.2. Finanzfolgen
Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie führen zur Erhöhung des Aufwands im Bereich der Förderungen von konfessionellen und sonstigen freien Trägern in Höhe von 5 %, mithin
- 706.526,- € für das Jahr 2021 und
- 777.885,- € für das Jahr 2022.
Die freien Träger stellen in der Stadt Hildesheim aktuell 2.906 Kita-Plätze zur Verfügung. Die o.a. Kostensteigerung beträgt für das Jahr 2021 pro Platz somit 243,13 €, pro Monat also 20,26 €.
Die durch den erbetenen Beschluss erforderlichen Mehrausgaben lt. Folgekostenabschätzung sind bereits im Haushalt 2021 ff. eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Änderungen markiert)
- Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Reinfassung)
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Änderungen markiert) (236 KB) | ||||
2 | öffentlich | Entwurf der Richtlinie zur Förderung der von freien Trägern betriebenen Kindertagesstätten (Reinfassung) (227 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (410 KB) |
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