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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Stadt Hildesheim gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wurde am 26.02.2021 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2018 festgestellt.
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018
Mit dem Jahresabschluss 2018 ist es der Stadt Hildesheim gelungen, die zwischen 1995 und 2011 aufgelaufenen Fehlbeträge (kamerale und doppische) endgültig abzubauen. Angesichts der Tatsache, dass bei der Stadt Hildesheim seit über zwei Jahrzehnten Fehlbeträge aus Vorjahren von in der Spitze 216,8 Mio. € vorlagen, kann das im Jahr 2018 erzielte Ergebnis als historisch bezeichnet werden.
Nach Abbau der Fehlbeträge konnte sogar, bereinigt um das Ergebnis der Stiftungen, ein Überschuss von rund 1 Mio. € erzielt werden, der in die Überschussrücklage überführt werden soll.
Das Jahresergebnis 2018 umfasst folgende wesentlichen Positionen:
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Entlastung des Oberbürgermeisters
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 1 NKomVG und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) den Jahresabschluss der Stadt geprüft.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet das RPA gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG mit seinem Schlussbericht vom 17.05.2021, in dem die für die Entlastung des Oberbürgermeisters relevanten Bemerkungen zusammengefasst sind.
Es haben sich Beanstandungen ergeben, auf die in der Stellungnahme der Verwaltung eingegangen wird. Zudem enthält der Bericht verschiedene Prüfergebnisse, die ggfls. eine weitere Prüfung erfordern.
Der um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage der Beschlussfassung des Rates über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.
In seinem Betätigungsvermerk kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgendem Ergebnis:
„Trotz der vorstehend aufgezeigten Beanstandungen vertritt das RPA in Wertung des vorgelegten Jahresabschlusses 2018 in seiner Gesamtheit die Auffassung, dass keine zwingenden Gründe einer Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG entgegenstehen.“
Die Entlastungsempfehlung wird den Ratsmitgliedern als Teil des Schlussberichtes zusammen mit dem Jahresabschluss zeitgleich mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 wird entsprechend § 58 Abs. 1 Nr. 10 und § 129 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom Rat der Stadt Hildesheim beschlossen. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wird erteilt.
Der erzielte Überschuss wird der Überschussrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Jahresabschluss 2018
- Prüfbericht RPA
- Stellungnahme der Verwaltung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2018 (2982 KB) | ||||
2 | öffentlich | Prüfbericht RPA (825 KB) | ||||
3 | öffentlich | Stellungnahme der Verwaltung (469 KB) |