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Sachverhalt:
Zur erneuten Anmeldung der Hildesheimer Neustadt in das Städtebauförderprogramm - „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ ergeben sich Änderungen in der Kosten- und Finanzierungsübersicht und in der Gebietsabgrenzung des Förder- bzw. Sanierungsgebietes. Die Änderungen ergeben sich zum einen aufgrund von Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, die auf Grundlage der Programmanmeldung zum Förderjahr 2021 ausgesprochen wurden. Zum anderen gibt es gesetzliche Neuregelungen, die Maßnahmen im Städtebauförderprogramm im veränderten Umfang fördern.
Die Abgrenzung für das vorgeschlagene Förder- bzw. Sanierungsgebiet beinhaltet nun die Flurstücke im Bereich Gelber Stern, der Friedrich-List-Schule (in der Wollenweberstraße) und an der Westseite des Hindenburgplatzes in ihrer vollständigen Ausdehnung.
Etwas weitreichendere Veränderungen ergeben sich für die Kosten- und Finanzierungsübersicht. Durch den Wegfall der Kappungsgrenze von 230,- €/qm für Pflichtmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) sind die hier geplanten Maßnahmen nun in voller Höhe förderfähig. Die förderfähigen Kosten steigen hierdurch um ca. 4 Mio. € Zudem wurden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht die Kostenanteile für den Klimaschutz und für die Anpassung an den Klimawandel je Maßnahme gesondert aufgeführt. Diese Anteile belaufen sich bezogen auf das Gesamtvolumen des Projektes auf ca. 700.000,- €. Bei den vorbereitenden Maßnahmen kommt ein Klimaschutzkonzept hinzu (50.0000,- €). Innerhalb des Quartiersmanagements und der Baumaßnahmen wurde der Aspekt der Leerstandsaktivierung mit aufgenommen (300.000,- €). Zudem richtet sich der Verfügungsfonds stärker auf die Förderung der Kreativ- und Kulturförderung
im Quartier.
Im Gesamtansatz sinken die Eigenmittel der Kommune, im Vergleich zur Programmanmeldung zum Förderjahr 2021, von ca. 6.7 Mio. € auf ca. 4.9 Mio. €. Der Anteil von Bund und Ländern steigt von ca. 7,8 Mio. € auf ca. 9.9 Mio. €.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anpassungen in der Gebietsabgrenzung und der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) werden in der hier vorliegenden Form beschlossen.
2. Der durch Einnahmen sowie durch Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes nicht gedeckte Teil der Gesamtkosten wird von der Stadt Hildesheim durch Eigenmittel finanziert.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- ISEK & VU Hildesheim Neustadt - Ergänzungsblätter für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm »Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne«, incl. Gebietsabgrenzung und Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi)
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | ISEK & VU Hildesheim Neustadt - Ergänzungsblätter für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm »Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne«, incl. Gebietsabgrenzung und Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) (5582 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (410 KB) |