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Vorlage - 21/159  

Betreff: Zusammenführung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) mit der KDG AöR Göttingen (KDG) - "oneLeine"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Blume, Florian
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
23.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
28.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.07.2021 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Fusionskonzept  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In den Verwaltungsräten der hannIT und der KDG wurde die Möglichkeit des Zusammenschlusses der KDG mit der hannIT geprüft. Im für dieses Projekt oneLeine gebildeten Lenkungskreis wurde eine Einigung über die Ausgestaltung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Zusammenschlusses erzielt, die im Fusionskonzept in der Anlage im Detail erläutert werden.

 

Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:

 

  1. Die Stadt Göttingen tritt der hannIT als Träger mit Wirkung zum 01.01.2022 bei. Weitere Kommunen, die derzeit über Zweckvereinbarungen mit der Stadt Göttingen an die KDG gebunden sind, sollen zur Sicherung der Inhouse-Fähigkeit der hannIT hinzukommen. Durch den Beitritt der Stadt Göttingen und der weiteren Kommunen wird sichergestellt, dass mindestens 80% des Umsatzes der hannIT mit ihren Trägerkommunen erzielt wird. Um die Inhouse-Fähigkeit langfristig rechtlich abzusichern, soll bis zum 31.12.2022 ein Zweckverband gegründet werden, der ab dem 01.01.2023 alleiniger Träger der hannIT AöR wird und in dem alle bisherigen Träger sowie die Zweckvereinbarungs-Kunden der KDG Mitglied werden sollen. Bis zu diesem Datum werden die bestehenden Zweckvereinbarungen angepasst, so dass hannIT an die Stelle der KDG tritt, die im Anschluss aufgelöst wird. Der im ersten Schritt für den Zusammenschluss notwendige Beitritt der Stadt Göttingen sowie weiterer Kommunen zur hannIT erfordert eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zur Verhinderung von großen Verwerfungen der Stimmanteile wird eine Änderung der Verteilung der Stimmrechte vorgenommen. Jeder Träger erhält zukünftig eine Stimme, zuzüglich je einer weiteren Stimme je angefangene 50.000,- € Umsatz mit hannIT.

 

  1. Das Anlagevermögen der KDG wird zum Stichtag 31.12.2021 gegen Übernahme von begrenzten Kreditverbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2021 von hannIT übernommen. Es wird je ein Rechenzentrum in Hannover und Göttingen stehen, die Anbindungskosten vom Standort Göttingen zum Standort Hannover übernehmen die jetzigen Kunden der KDG. Die Stadt Göttingen arbeitet strategisch mit hannIT zusammen und unterstützt im Übergang die Kundenbindung der Zweckvereinbarungskunden zur hannIT. Die Stadt Göttingen garantiert die Übernahme von derzeit noch nicht bekannten, durch den Zusammenschluss entstehenden Kosten und möglichen Ansprüchen Dritter.

 

  1. hannIT und KDG werden in Abstimmung mit ihren Gremien die notwendigen Vertragswerke – insbesondere zur Vermögensübertragung, der Personalüberleitung – sowie die notwendigen Änderungen der bestehenden Zweckvereinbarungen, der Satzung sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages bis zum 31.08.2021 aushandeln und den Vertretungen anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

 

Der Verwaltungsrat der Anstalt hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2021 für den Zusammenschluss der HannIT mit der KDG ausgesprochen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der operative Zusammenschluss der hannIT mit der KDG zum 01.01.2022 wird befürwortet.
  2. Die Gründung eines Zweckverbandes zur Erreichung der gewünschten Zielstruktur zum 01.01.2023 wird befürwortet.
  3. Die Verwaltung wird darauf hinwirken, dass sämtliche notwendigen Voraussetzungen – einschließlich sämtlicher Vertragswerke/Satzungsänderungen – bis zum 31.08.2021 ausverhandelt werden und den Vertretungen nach Ende der Verhandlungen zur Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Fusionskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fusionskonzept (1043 KB)      
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