Stadt Hildesheim

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Vorlage - 19/387  

Betreff: Neubau der Sporthallen Himmelsthür und Bromberger Straße
-Vergabeart und Abbildung in der mittelfristigen Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Weprik, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
06.11.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr und des Ortsrates Itzum-Marienburg und des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg zur Kenntnis genommen   
Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Information
Ortsrat Himmelsthür Information
13.11.2019 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
26.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.12.2019 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Terminplan und Ausgabenplan  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit den Vorlagen 17/307-1 (Abriss der bestehenden Einfeldhalle in Himmelsthür und Neubau einer Zweifeldhalle) und 18/249 (Abriss der bestehenden Einfeldhalle an der Bromberger Straße und Neubau einer Dreifeldhalle) wurde über die Errichtung von zwei Sporthallenneubauten Beschluss gefasst.

 

Anfang des Jahres wurden innerhalb zweier Machbarkeitsstudien jeweils das Raum­programm und die funktionalen Anforderungen ermittelt, welche Grundlage für eine nähere Kosten- und Terminbetrachtung waren.

 

Entsprechend eines bestehenden Haushaltsbegleitbeschlusses wurde die wirtschaftlichste Art der Leistungsbeschaffung intensiv geprüft. Mit einer entsprechenden Wirtschaftlichkeits­untersuchung wurde die Firma VBD (Beratungsgesellschaft für Behörden mbH) beauftragt.

 

Es wurden drei Beschaffungsvarianten geprüft:

 

  1. Die konventionelle Realisierung (Beauftragung eines Architekten und danach gewerke­weise Ausschreibung der Bauleistung),

2. die Beauftragung eines Generalunternehmers für die Bauleistungen,

3. die Realisierung der Baumaßnahme im Rahmen einer Totalunternehmer-Vergabe, bei der ein Auftragnehmer sowohl Planungs- als auch Bauleistungen erbringt.

 

Grundlage dieser vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist eine Ermittlung der Projekt­gesamtkosten (Planungs- und Baukosten, projektbegleitende Kosten, Finanzierung, Risiko­bewertung etc.) für die einzelnen Beschaffungsvarianten, welche u.a. aus statistischen Baukostenwerten sowie aktuellen Ausschreibungsergebnissen und Erfahrungen der VBD und ihrer Projektpartner hergeleitet werden.

 

Die Ergebnisse des Vergleichs und der Prognoserechnungen werden wie folgt zusammen­gefasst:

 

·          Es konnte eingeschätzt werden, dass die Baumaßnahme im Rahmen einer ganzheit­lichen Vergabe (Variante 3) für die Stadt Hildesheim gegenüber einer konventionellen Realisierung Vorteile erwarten lässt.

 

·          Unter Berücksichtigung der Bewertung übertragener Risiken lässt eine TU-Realisierung einen Gesamtkostenvorteil gegenüber der konventionellen Eigenrealisierung erwarten:

 

Neubau Zweifeldhalle: Vorteil 9,7 %

Neubau Dreifeldhalle: Vorteil 13 %.

 

·          Die Beauftragung eines Generalunternehmers nach vorheriger Durchführung einer (europaweiten) Ausschreibung der Planungsleistungen wäre unter Beachtung von Risiko­aspekten auch noch wirtschaftlich:

 

Neubau Zweifeldhalle: Vorteil 1,3 %

Neubau Dreifeldhalle: Vorteil 2 %.

 

Die Vorteile einer TU-Vergabe (Variante 3) resultieren danach überwiegend aus folgenden Faktoren:

 

·            Einer ganzheitlichen Ausschreibung, bei der durch die Anbieter die Planung unter wirt­schaftlichen und funktionellen Gesichtspunkten unter Beachtung der Standards und anderer Vorgaben optimiert wird, sodass günstige Investitionskosten erzielt werden,

 

·            rzeren Bauzeiten,

 

·            einer optimalen Risikoverlagerung auf den privaten Partner.

 

Der Bauerrichtungsvertrag regelt schuldrechtlich, dass der Auftragnehmer das für das Bauvorhaben notwendige Grundstück betreten und alle Maßnahmen für die Durchfüh­rung der Baumaßnahme als Bauherr auf Zeit tätigen kann. Er trägt damit auch die sich daraus ergebenden Bauherrenrisiken.

 

Die Bauzwischenfinanzierung verbleibt im vollständigen Risiko des Auftragnehmers. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme erstattet die Stadt dem Auftragnehmer dessen Aufwendungen für die Planungs- und Baukosten nach Abnahme durch eine Einmal­zahlung.

 

Die Verwaltung sieht derzeit bei einer TU-Vergabe zudem den Vorteil einer verlässlicheren Beschaffung von Bauleistungen, da aufgrund der momentanen Auslastungssituation der Bauwirtschaft bei der Ausschreibung von Einzelleistungen teils nur wenige oder auch gar keine Angebote zu erhalten sind.

 

 

Ergebnis

 

Unter Würdigung der festgestellten Sachverhalte ist seitens der Verwaltung vorgesehen, beide Baumaßnahmen als TU-Vergabeverfahren zu realisieren. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines europaweiten Verfahrens (Verfahrensgrundlage § 106 GWB / Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Zur Anwendung kommt das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei einer EU-weiten Bekanntmachung.

 

Durch die noch immer andauernde Hochkonjunktur im Baugewerbe war seitens der VBD festzustellen, dass die Beteiligung bei TU-Verfahren mit Auftragswerten unterhalb des EU-Schwellenwertes (5,548 Mio. € netto) deutlich nachgelassen hat. Bei einer Reihe von Ausschreibungen mit nur vergleichsweise geringem Auftragsvolumen (z.B. für einzelne Kitas) wurden zwei Angebote oder mehrfach auch nur ein Angebot abgegeben. Bei der Nachfrage bei Auftragswerten oberhalb von 10 Mio. € ist zwar auch ein Rückgang der Beteiligung an TU-Verfahren festzustellen, aber ein auskömmlicher Wettbewerb immer noch gegeben.

 

Aus diesem Grunde sollen beide Projekte losweise in einem gemeinsamen Verhandlungs­verfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgelobt werden. Es ist zu erwarten, dass sich bei einer ggf. gegebenen gemeinsamen Vergabe beider Lose an einen TU danach noch weitere mone­täre Einsparpotenziale durch z.B. Optimierung der abgestimmten Baustellenabläufe am Stand­ort Hildesheim für die Stadt ergeben könnten. Bei einer möglichen Umsetzung beider Sport­hallen durch einen Bieter ist davon auszugehen, dass die Bauvorhaben mit einem zeitlichen Versatz von bis zu einem Quartal umgesetzt werden. Nach derzeitiger Planung wäre somit mit einer Fertigstellung der SH Himmelsthür im 3. Quartal 2022 und der SH Bromberger Straße im 4. Quartal 2022 zu rechnen.

 

Das Ergebnis der im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellten Schätzungen für die Gesamtprojektkosten (inkl. Verwaltung der Bauherrenaufgaben, projektbegleitende Kosten und Risikobetrachtung) beläuft sich auf:

 

Neubau der Dreifeldsporthalle (OSG): 9,42 Mio. €

Neubau der Zweifeldsporthalle (RS Himmelsthür): 5,33 Mio. €

 

Die Bau- und Nebenkosten inkl. der Kosten für den Abbruch der Bestandshallen sowie für die Vorbereitung der Vergabe werden für eine TU-Vergabe wie folgt geschätzt (die BGF im Rahmen von Kontrollrechnungen seitens der VBD angepasst):

 

Dreifeldsporthalle (OSG) (BGF 2.640 m²): 8,260 Mio. €   *1)

Zweifeldsporthalle (RS Himmelsthür) (BGF 1.873 m²): 5,040 Mio. € 

 

*1) Bei der Dreifeldsporthalle OSG/Bromberger Straße wurde seitens der Nutzer ein über den Standard einer Sporthalle hinausgehender räumlicher Bedarf gesehen, welcher Kraft- und Fitness-, Gymnastik- und Außen-sportgeräteraum umfasst. Die Herstellung entspre­chender Räumlichkeiten ist in den vorgenannten Baukosten nicht enthalten. Eine bauliche Erweiterung um ca. 300 m² BGF würde die Baukosten um ca. 760.000,- € erhöhen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport vom 12.03.19 wurden bei Vorstellung der Machbarkeitsstudien der Architekten folgende Schätzungen der Baukosten genannt:

 

Dreifeldsporthalle (OSG): 7,5 Mio. €

Zweifeldsporthalle (RS Himmelsthür): 4,3 Mio. €

 

Die im Vergleich hierzu nun erhöht angenommenen Baukostenschätzungen der VBD leiten sich hauptsächlich aus einem Konjunkturzuschlag sowie einer Indexierung der Kosten auf den Umsetzungszeitraum her.

 

Um die frühestmögliche Baufertigstellung bis Mitte/Ende 2022 zu gewährleisten, müssen 500.000,- € für die Vorbereitung der Vergabe (u.a. Voruntersuchungen, Erstellung der Leistungsverzeichnisse, fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens, Durchführung Bieter­wettbewerb) in den Haushalt 2020 eingestellt werden ebenso wie eine Bereitstellung der Baukosten bereits als VE, damit der Start des öffentlichen Vergabeverfahrens bis April 2021 sichergestellt werden kann.

 

Entsprechend den Erfahrungen der VBD ist es bei kommunalen Bauvorhaben durchaus üblich, dass die Einmalzahlung nicht am Ende der Baumaßnahme, sondern auch danach, über mehrere Jahre aufgeteilt, erfolgen kann. Es ist geplant, die o.g. Baukosten, aufgeteilt in 2022 und 2023, im Haushaltsplan einzustellen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die beiden Sporthallenbauten in Himmelsthür und der Bromberger Straße werden losweise in einer gemeinsamen Totalunternehmervergabe ausgeschrieben. Optionale Erweiterungs­bauten bei der Sporthalle Bromberger Straße kommen nicht zur Umsetzung. Für das Haus­haltsjahr 2020 werden 500.000,- € in den Haushaltsplan eingestellt. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird jeweils eine VE in Höhe von 6.400.000,- € eingestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlage/n:

 

- Terminplan und Ausgabenplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Terminplan und Ausgabenplan (114 KB)      
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