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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld
Gremium: Ortsrat Oststadt/Stadtfeld
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 2
Ort: Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 2, An der Feuerwache 4-7, 31135 Hildesheim

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 4  
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes      
Ö 5  
Enthält Anlagen
18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; Bebauungsplan HO 91 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; hier: Aufstellungsbeschlüsse  
Enthält Anlagen
22/251  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee“ sowie des Bebauungsplans HO 91 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Unterrichtungen und Erörterungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

   
    29.08.2022 - Ortsrat Oststadt/Stadtfeld
    Ö 6 - zurückgestellt
   

 

 

   
    29.09.2022 - Ortsrat Oststadt/Stadtfeld
    Ö 5 - abgelehnt
   

Geänderter Beschluss:

 

Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee" sowie des Bebauungsplans HO 91 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee" wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Unterrichtungen und Erörterungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

Der OR lehnt den vorliegenden Beschlussvorschlag und damit die Bebauung der o.a. ölologisch wertvollen Fläche ab.

 

Begründung:

 

Aufgrund veränderter politischer und klimatischer Bedingungen kkommt der Sicherung der benachbarten Ortsschlumpquelle eine neu zu beurteilende Bedeutung zu.

 

Darüber hinaus sind in den letzten Jahren im direkten Umfeld mehrere Kleingartenanlagen aufgelassen und bebaut worden (z.B. Ortsschlump, Rosenhang) bzw. werden noch bebaut durch das Gefahrenabwehrzentrum (Andreas Kichenland). Eine weitere Versiegelung werrtvollen Bodens ist u.a. wegen des Klimawandels nicht zu vertreten.

 

Der Ortsrat bittet die Verwaltung zu prüfen, wie langfristig der Grünzug Ecke Goslasche Landstraße / Senator-Braun-Allee bis zum Galgenberg (Flurstücke 23/2, 22/2, 89/22 sowie der Wald nach dem NWaldLG) gesichert werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aufstellungsbeschluss HO 91 (1060 KB)      
   
    12.10.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
    Ö 8 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Die Vorlage wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022_10_12_StUM_Aufstellungsbeschluss_HO91 (1060 KB)      
Ö 6  
18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; Bebauungsplan HO 91 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; hier: Aufstellungsbeschlüsse - ergänzendeInformation  
Enthält Anlagen
22/251-1  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Mitteilungen      
Ö 8  
Anfragen und Anregungen      
               

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