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Auszug - 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; Bebauungsplan HO 91 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; hier: Aufstellungsbeschlüsse   

Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 29.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 2
Ort: Freiwillige Feuerwehr Stadtmitte 2, An der Feuerwache 4-7, 31135 Hildesheim
22/251 18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; Bebauungsplan HO 91 und Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 "Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee"; hier: Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stuhlmiller, Martina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër referierte die in der elektronischen Anlage befindliche Präsentation.

 

Herr Baacke fragte, weshalb vor einigen Jahren keine Aufstellung zur Festlegung des Grünzuges erfolgt worden sei.

 

Frau Brouër antwortete, dass dies vor einigen Jahren noch nicht als notwendig angesehen worden war, da dort u.a. durch die Wildbienen andere Gegebenheiten vorlagen. Aktuell sei dort die Nachtigall angesiedelt.

 

Herr Baacke fragte, ob die  alten Grundwasserquellen irgendwann wieder genutzt werden könnten.

 

Frau Brouër teilte mit, dass  der Ortschlump als Notfallbrunnen gekenzeichnet sei. Jedoch gebe es das Gewinnungsgebiet nicht mehr.

 

 

 

 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee" sowie des Bebauungsplans HO 91 und der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung HO 91 „Goslarsche Landstraße Ecke Senator-Braun-Allee" wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Unterrichtungen und Erörterungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) werden elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen 4-wöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

Der OR lehnt den vorliegenden Beschlussvorschlag und damit die Bebauung der o.a. ölologisch wertvollen Fläche ab.

 

Begründung:

 

Aufgrund veränderter politischer und klimatischer Bedingungen kkommt der Sicherung der benachbarten Ortsschlumpquelle eine neu zu beurteilende Bedeutung zu.

 

Darüber hinaus sind in den letzten Jahren im direkten Umfeld mehrere Kleingartenanlagen aufgelassen und bebaut worden (z.B. Ortsschlump, Rosenhang) bzw. werden noch bebaut durch das Gefahrenabwehrzentrum (Andreas Kichenland). Eine weitere Versiegelung werrtvollen Bodens ist u.a. wegen des Klimawandels nicht zu vertreten.

 

Der Ortsrat bittet die Verwaltung zu prüfen, wie langfristig der Grünzug Ecke Goslasche Landstraße / Senator-Braun-Allee bis zum Galgenberg (Flurstücke 23/2, 22/2, 89/22 sowie der Wald nach dem NWaldLG) gesichert werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aufstellungsbeschluss HO 91 (1060 KB)      
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