Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SO 242 „Nordfeld II“ wird im südöstlichen Bereich an der Zufahrt zur Straße „Im Nordfeld“ gegenüber der im Aufstellungsbeschluss enthaltenen Fläche um ca. 54 m² erweitert.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung“ zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt. Die Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit aus der Unterrichtung und Erörterung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur Unterrichtung und Erörterung“ berücksichtigt oder verworfen.
Der Entwurf des Bebauungsplans SO 242 "Nordfeld II" mit örtlicher Bauvorschrift SO 242 "Nordfeld II"und die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.
30.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
Ö 14 - geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
1.Der Geltungsbereich des Bebauungsplans SO 242 „Nordfeld II" wird in der geänderten Ausdehnung beschlossen.im südöstlichen Bereich an der Zufahrt zur Straße „Im Nordfeld" gegenüber der im Aufstellungsbeschluss enthaltenen Fläche um ca. 54 m² erweitert.
2.Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur frühzeitigen Behördenbeteiligung" zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt. Die Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit aus der Unterrichtung und Erörterung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zur Unterrichtung und Erörterung" berücksichtigt oder verworfen.
3.Der Entwurf des Bebauungsplans SO 242 "Nordfeld II" mit örtlicher Bauvorschrift SO 242 "Nordfeld II"und die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), öffentlich ausgelegt.