Am Montag, dem 16. März wird der öffentliche Teil der Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ab 18 Uhr live aus dem Ratssaal im Internet gestreamt. Hier geht's dann direkt zum Stream auf dem YouTube-Kanal von Radio Tonkuhle: https://www.youtube.com/watch?v=VmBdN72XCNE
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Gewählt werden nicht der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin oder die Bundesregierung, sondern die Mitglieder des Bundestages. Nach Art. 39 des Grundgesetzes findet sie grundsätzlich alle vier Jahre statt. Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung nach Artikel 63 und Artikel 68 GG des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Der Termin einer Bundestagswahl wird in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern vom Bundespräsidenten festgelegt.
Das Bundestagswahlrecht, das im Bundeswahlgesetz (BWahlG) festgelegt ist, beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit einer Fünfprozenthürde. Die Anzahl der Abgeordneten beträgt derzeit 733 (ab der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 wird diese Anzahl auf 630 begrenzt).
Bei der Bundestagswahl gelten die demokratischen Grundregeln. In Art. 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ist festgelegt, dass die Bundestagswahlen „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ sein müssen.
Allgemeinheit der Wahl bedeutet, dass jeder Staatsbürger ab Volljährigkeit unabhängig von Herkunft, Religionszugehörigkeit, politischer Anschauung oder Geschlecht das Recht hat, zu wählen und gewählt zu werden.
Freiheit der Wahl bedeutet, dass der Wähler in einem freien Prozess der Meinungsbildung zu seiner Entscheidung kommen soll und diese unverfälscht zum Ausdruck bringen kann. Des Weiteren bedeutet „Freiheit der Wahl“, dass jeder Wahlberechtigte frei entscheiden kann, ob er überhaupt zur Wahl geht. In Deutschland besteht also keine Wahlpflicht, wie beispielsweise in Belgien.
Unmittelbarkeit bedeutet, dass das wahlberechtigte Volk seine Vertreter direkt wählt und nicht durch Wahlmänner vertreten wird, wie zum Beispiel bei der Wahl des Bundespräsidenten, der von der Bundesversammlung gewählt wird.
Gleichheit bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für das bestehende Bundestagswahlrecht, „dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und die Stimmen der Wahlberechtigten beim Verhältniswahlsystem nicht nur den gleichen Zählwert, sondern grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben.“ Darum dürfen Zähl- und Erfolgswert nicht abhängig sein von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht, politischer Einstellung oder durch zu unterschiedlich große Wahlkreise.
Geheim muss eine Wahl sein, damit die Freiheit der Entscheidung gewährleistet wird. Also muss sichergestellt werden, dass niemand von der Entscheidung eines bestimmten Wählers Kenntnis nehmen kann.
Zulassung zur Wahl
Bei der Bundestagswahl werden Direktkandidaten vor Ort gewählt, welche ihren Wahlkreis auf Bundesebene vertreten und Parteien, die über Landeslisten in ihrem jeweiligen Bundesland wählbar sind.
Gemäß § 27 BWahlG müssen bei Wahlen zum Deutschen Bundestag Parteien, die nicht bereits (aufgrund eigener Wahlvorschläge) im Bundestag oder in einem Landesparlament ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, sowie Einzelbewerber Unterstützungsunterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können Der Bundeswahlausschuss entscheidet dann darüber, ob die Vereinigung als Partei im rechtlichen Sinne anzuerkennen ist (§ 18 Abs. 2 BWG in Verbindung mit § 2 Parteiengesetz (PartG).
Präsentation des vorläufigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2025 in der Stadt Hildesheim
https://wahlen.kreis-hi.de/wahlen/20250223/03254021/praesentation/index.html
Ansprechpartner/in| Wahlen Stadt Hildesheim | |
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