Aktuelle Informationen zum Bauablauf Alter Markt/Mühlenstraße können Sie zukünftig über unseren Newsletter erhalten.
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Aktueller Stand:
Voraussichtlich ab dem 02.06.2025 beginnt der Ausbau der Straßen Alter Markt und Mühlenstraße zwischen der Dammstraße im Süden und der Einmündung der Burgstraße im Osten.
Der Umbau der Straßen Alter Markt / Mühlenstraße erfolgt in einzelnen, zusammenhängenden Bauabschnitten.
Zunächst werden die Verkehrsflächen der nördlichen Mühlenstraße aufgebrochen und die Arbeiten im Kanalbau ausgeführt. Die Stadtentwässerung Hildesheim wird die Hausanschlüsse an den Mischwasserkanal erneuern.
Nach Abschluss der Kanalarbeiten beginnt die EVI mit der Verlegung der Fernwärme-, Strom- und Trinkwasserleitungen.
Der nächste Teilabschnitt reicht dann bis zur Dammstraße und wird in der gleichen Reihenfolge bearbeitet.
Anschließend erfolgt der Ausbau der Flächen der nördlichen Ritterstraße. Hier wird zunächst ein Provisorium geschaffen, um in den nachfolgenden Bauabschnitten ein Materialzwischenlager vorhalten zu können.
Eine Kampfmittelerkundung durch Tiefenbohrungen geht den Arbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten stets voraus.
Diese abschnittsweise Vorgehensweise setzt sich dann über den gesamten Bauzeitraum bis voraussichtlich ins Jahr 2028 fort. In den Arbeitsabschnitten, in denen z.B. die Einmündungen und die Abschnitte zwischen der „Süsternstraße“ umgebaut werden, werden kleinräumige Umleitungen ausgewiesen.
Das Bauende befindet sich in der Einmündung Alter Markt / Burgstraße (wie im Plan dargestellt).
Die Baumaßnahmen erfolgen stets unter Vollsperrung der Verkehrsflächen.
Dies bedeutet, dass die sich im jeweiligen Baufeld befindenden Grundstücke, nicht mit einem Kraftfahrzeug anfahrbar sind. Lediglich eine fußläufige Verbindung zu den einzelnen Grundstücken muss – wenn auch eingeschränkt, d.h. ggf. einseitig mit vorgegebenen Querungsstellen – gewährleistet sein.
Ein Befahren des gesperrten Bereichs kann aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen (Gefährdung der dort arbeitenden Menschen) nicht erlaubt werden und wird durch Absperreinrichtungen verhindert.
Auch das Parken von Fahrzeugen innerhalb der Absperrung und vor den Absperreinrichtungen ist nicht erlaubt; grundsätzlich darf dort nicht geparkt oder gehalten werden, da die Zufahrtsbereiche während der Arbeitszeiten für den Baustellenverkehr und darüber hinaus auch jederzeit für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste befahrbar sein müssen.
An den Hauptverkehrsstraßen im Umfeld der Straßen Alter Markt /Mühlenstraße werden Hinweistafeln aufgestellt und damit die ggf. erforderlichen Umleitungsstrecken ausgeschildert.
In besonderen Ausnahmefällen, wie z.B. einer Möbellieferung, anstehende Umzüge, o.ä. darf das für den öffentlichen Verkehr gesperrte Baufeld nach Rücksprache und mit der Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung (Kontaktdaten siehe unten) sowie unter Berücksichtigung der gegebenen arbeits- und bautechnischen Einschränkungen befahren werden. Hierbei darf die Bautätigkeit keinesfalls behindert werden. Im Baufeld haben die einfahrenden Fahrzeuge den Anweisungen der örtlichen Bauüberwachung Folge zu leisten.
Bitte informieren Sie Ihre Lieferanten u.a. hierüber rechtzeitig.
Die Stadt Hildesheim trägt bei dieser Baumaßnahme die Verantwortung für den Straßenbau.
Ansprechpartner auf Seiten der Stadt Hildesheim:
Herr Bode,
Tel.: 05121 / 301-3611 und
Herr Sack,
Tel. 05121/301-3625.
Ansprechpartner SEHI:
Herr Gorsler,
05121 / 7458-867
Ansprechpartner EVI:
Frau Slatosch: 05121 / 508-292