Am Montag, dem 16. März wird der öffentliche Teil der Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ab 18 Uhr live aus dem Ratssaal im Internet gestreamt. Hier geht's dann direkt zum Stream auf dem YouTube-Kanal von Radio Tonkuhle: https://www.youtube.com/watch?v=VmBdN72XCNE
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Hildesheim verpflichtet nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe über erfolgte Auftragsvergaben zu informieren, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.
Rechtsgrundlagen für diese Ex-Post-Transparenz sind die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A).
Demzufolge besteht die Bekanntmachungspflicht ab Auftragswerten von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Die Auftragsvergaben sind hier für die Dauer von 6 Monaten abrufbar.
Bei Vergaben, die aufgrund der Höhe des Auftragswertes nach EU-Vergaberecht zu vergeben sind, erfolgt die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags i.d.R. bei sämltichen Vergabearten: dem Verhandlungsverfahren, dem nicht offenen Verfahren und dem offenen Verfahren. Rechtsgrundlage hierfür ist die Vergabeverordnung (VgV) für Liefer- und Dienstleistungen sowie die VOB/A-EU für Bauleistungen.
Kontakt| Stadt Hildesheim, Öffentliche Aufträge | |
| Telefon: 05121 301-1704 E-Mail: oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de | |
Organisationseinheiten| FB 13 Recht | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-1312 Telefax: 05121 301-1310 E-Mail: recht@stadt-hildesheim.de | |
