Gemäß Ratsbeschluss vom 01.09.2025 plant die Stadt Hildesheim, auch in den Jahren 2026 bis 2028 kulturelle Vereine und Initiativen mit zeitlich befristeten Betriebskostenzuschüssen, der so genannten „Strukturförderung“, zu unterstützen.
Kulturakteure mit Sitz in der Stadt Hildesheim können sich noch bis zum 31.10.2025 auf die Förderung bewerben. Alle Informationen zu den Antragsberechtigten und den einzureichenden Unterlagen beinhaltet die Förderrichtlinie.
Gefördert werden kulturelle Einrichtungen und Initiativen - keine Einzelpersonen - mit Sitz in der Stadt Hildesheim, die regelmäßig Angebote im Sinne der „Kulturstrategie Hildesheim 2030“ machen. Maßgebliches Kriterium ist neben der Orientierung an der Kulturstrategie, dass die kulturellen Einrichtungen mit ihren Angeboten zahlreiche und unterschiedliche Menschen in Hildesheim erreichen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss für die allgemeine Arbeit der Einrichtung / Initiative vergeben. Sie kann bis zu 50%, bei ausschließlich ehrenamtlich getragenen Initiativen bis zu 75% der jährlichen Gesamtausgaben eines Kulturanbieters betragen.
Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung die Förderrichtlinie aufmerksam durch!
Für Rückfragen zur Antragsstellung steht die Stabsstelle Kultur und Stiftungen ab dem 22.09.2025 telefonisch unter 05121-3014021 zur Verfügung.
Organisationseinheiten| Stabsstelle für Kultur und Stiftungen | |
| Kulturbüro im PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4022 Telefax: 05121 301-4030 E-Mail: kulturbuero@stadt-hildesheim.de | Mo-Fr: 8:00 - 12:00 Uhr |