Auf Antrag vergibt die Stadt Hildesheim Zuschüsse zu kulturellen Projektvorhaben im Stadtgebiet.
Rechtsgrundlage für die Beantragung Ihrer Projekte ist die
Förderrichtlinie für die Förderung kultureller Projekte
Die wichtigsten Informationen aus der Richtlinie sind im Folgenden zusammengefasst. Im Zweifelsfall sind jedoch die Regelungen der Richtlinie ausschlaggebend.
Formulare zum Download
Antragsformular
Antragsformular für Projektförderung
Kosten- und Finanzierungsplan für Kalkulation, Änderungen und Endabrechnung
Was wird gefördert?Gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte sowie Maßnahmen, die Zugang zu Kunst und Kultur vermitteln, kulturelle Teilhabe ermöglichen und den Austausch der Kulturen fördern.
Die Maßnahmen müssen in Hildesheim stattfinden und sich an die Öffentlichkeit bzw. an einen offenen Teilnehmendenkreis richten.
Forschungsprojekte und Stipendien sind von einer Förderung ausgenommen
Wer wird gefördert?Antragsberechtigt sind rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Hochschulen.
Hier einige Beispiele:
Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, Institutionen in überwiegend oder ausschließlich kommunaler Trägerschaft sowie kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?Das Projekt muss sich an einzelnen Punkten der geltenden Kulturstrategie orientieren.
Das Projekt darf grundsätzlich bei Antragsstellung noch nicht begonnen sein.
Welche Kosten sind förderfähig?§1 (3) Zuwendungsfähig sind tatsächliche Kosten, die direkt im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen stehen.
• Projektbezogene Personalkosten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, auch projektbezogene vertragliche Freistellung von festangestelltem Personal,
• Honorarkosten für freiberufliche Tätigkeiten mit fachgerechter Qualifikation, Gagen u.a., Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten,
• Sachkosten (Mieten, Leihgebühren, Materialaufwendungen, geringwertige Ausstattungsgegenstände (netto unter 1.000,00€), Aufwendungen für Veranstaltungen, Kosten für Werbung / Marketing u. ä.).
§1 (4) Indirekte Kosten in Form einer Gemeinkostenpauschale in Höhe von bis zu 10% der tatsächlichen Gesamtkosten des Projekts.
§1 (5) Rückstellungen für Künstlersozialabgabe, GEMA und ähnliche Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Projekt rechtlich entstehen, aber erst nach Ende des Bewilligungszeitraums abzuführen sind.
Welche Kosten sind nicht förderfähig?§1 (7) Nicht zuwendungsfähig sind:
• Investitionen (einschließlich bewegliche Vermögensgegenstände über 1.000 € netto)
• Baumaßnahmen
• Finanzierungskosten
• Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
• Erwerb von Infrastruktur (z.B. Straßen, Datenleitungen, Kanalisation…) und Grundstücken (inkl. Erwerb von Erbpachtrechten)
• laufende Betriebskosten, wie
o Raumkosten aus laufenden Verträgen ohne unmittelbaren Projektbezug
o Kosten für fest angestelltes Personal (Ausnahme: projektbezogene Stundenaufstockungen/Freistellungen mit separatem Änderungsvertrag),
• Kalkulatorische Kosten (z.B. Abschreibungen, Abnutzungspauschalen, Ausstattungsgegenstände o.ä.), Ausnahme: Gemeinkostenpauschale, s.o.
• Sachleistungen (wie z.B. Ehrenamt/bürgerschaftliches Engagement)
• Angebote, die sich ausschließlich an einen internen Personenkreis (z.B. Vereinsmitglieder) richten
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind
• Forschungsprojekte, Stipendien
Werden weitere Förderer benötigt?Der Antragsteller ist verpflichtet, sich um Zuwendungen anderer Stellen (insbesondere aber nicht abschließend: Landkreis Hildesheim, Land und Bund, Stiftungen) zu bemühen und diese nachzuweisen.
Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?Der Antrag ist schriftlich an die Stadt Hildesheim, Stabsstelle Kultur und Stiftungen, Markt 1, 31134 Hildesheim, zu richten.
Die Übersendung von eingescannten rechtskräftig unterschriebenen Antragsunterlagen an die E-Mail-Adresse kulturfoerderung@stadt-hildesheim.de ist zulässig.
Was wird für die Antragsstellung benötigt?Ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Gibt es eine Frist für die Antragsstellung?Die Frist für Förderanträge für das folgende Kalenderjahr ist der 01. November.
Die Entscheidung über die Zuschüsse erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres nach Antragsfrist. Die bewilligten Zuschüsse sind jedoch erst nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushaltes der Stadt Hildesheim rechtswirksam. Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt werden.
In welcher Höhe könnte das Projekt gefördert werden?Die Fördersumme beträgt max. 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Ausnahmen davon sind nur in Einzelfällen, z.B. bei besonderem öffentlichen Interesse an der Maßnahme, möglich.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung.
Die Mindestzuschusshöhe beträgt 1.000 €. und maximal 20.000 €.
Ansprechpartner/in| Maike Becker | |
| Amt / Bereich Stabsstelle für Kultur und Stiftungen Kulturbüro im PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-4023 E-Mail: kulturfoerderung@stadt-hildesheim.deE-Mail: M.Becker@stadt-hildesheim.de | |
Organisationseinheiten| Stabsstelle für Kultur und Stiftungen | |
| Kulturbüro im PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4022 Telefax: 05121 301-4030 E-Mail: kulturbuero@stadt-hildesheim.de | Mo-Fr: 8:00 - 12:00 Uhr |