Der Klimawandel stellt Städte vor wachsende Herausforderungen. Zunehmende Extremtemperaturen im Hochsommer, Starkregenereignisse und längere Dürreperioden wirken sich spürbar auf das städtische Leben aus.
Mit dem Förderprogramm zur Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung unterstützt die Stadt Hildesheim ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finanziell bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen und bei der Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen.
Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zu folgenden Zielen:
- Reduzierung der Hitzebelastung und Erhöhung der Kühlleistung durch Verschattung und Verdunstung
- Ausbau wohnungsnaher Grünflächen und Aufwertung des Wohnumfelds
- Entlastung der städtischen Entwässerungssysteme durch Regenwasserrückhaltung sowie Förderung der Versickerung und Verdunstung
- Schaffung neuer Lebensräume für Flora und Fauna (urbane Trittsteinbiotope) und Stärkung der Biodiversität
- Verbesserung der Luftqualität durch Bindung von Staub und Schadstoffen
Die öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen sollen insbesondere in den warmen Monaten einen sicheren Zugang zu hochwertigem Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet gewährleisten.
Gefördert werden Maßnahmen im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim, ausgenommen sind die Geltungsbereiche der in der Stadt Hildesheim festgelegten Programmgebiete „Sozialer Zusammenhalt“, „Lebendige Zentren“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Städtebauförderung nach §§ 164a und 164b BauGB sowie Ziff. 1. der Städtebauförderungsrichtlinie. Maßnahmen in diesen Gebieten werden durch die Fassaden- und Hofförderrichtline gefördert (Fassaden- und Hofförderrichtlinie | Stadt Hildesheim).
Allgemeine Ausschlusskriterien für eine Förderung:
- Maßnahmen, die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen vorgeschrieben sind (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen)
- Maßnahmen, die den bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen
- Maßnahmen, die vorhandene oder baurechtlich erforderliche Anlagen, wie z. B. Kinderspielplätze, PKW-Stellplätze oder Geh-, Fahr-und Leitungsrechte, beeinträchtigen
- Maßnahmen, für die die notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse nicht vorliegen
- die Kombination mit finanziellen Mitteln aus anderen Förderprogrammen ist unzulässig
Den Flyer, die Förderrichtlinie, den Technischen Anhang und das Antragsformular zum Förderprogramm finden Sie unter dem Menüpunkt „Dokumente“.
Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) unter hildesheim@bugg.de oder 0681 9880570.
Was wird gefördert?
- extensive Dachbegrünung
- intensive Dachbegrünung
- Solargründach
- Biodiversitätsgründach
- Retentionsgründach
Wo wird gefördert?
- im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim, ausgenommen der Geltungsbereiche der Städtebauförderungsprogrammgebiete „Sozialer Zusammenhalt", „Lebendige Zentren" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
Wer wird gefördert?
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte, Mieterinnen und Mieter und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft
Förderfähige Kosten:
- Planungs-, Material- und Baukosten (inkl. vorbereitende Maßnahmen)
- Kosten der Fertigstellungspflege
- bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig
Was wird gefördert?
- bodengebundene Fassadenbegrünung
- wandgebundene Fassadenbegrünung
- Pflanzgefäße mit Rankhilfen
- freistehende Fassadenbegrünung
Wo wird gefördert?
- im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim, ausgenommen der Geltungsbereiche der Städtebauförderungsprogrammgebiete „Sozialer Zusammenhalt", „Lebendige Zentren" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
Wer wird gefördert?
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte, Mieterinnen und Mieter und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft
Förderfähige Kosten:
- Planungs-, Material- und Baukosten (inkl. vorbereitende Maßnahmen)
- Kosten der Fertigstellungspflege
- bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig
Was wird gefördert?
- vollflächige Entsiegelung und Begrünung
- Teilentsiegelung
Wo wird gefördert?
- im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim, ausgenommen der Geltungsbereiche der Städtebauförderungsprogrammgebiete „Sozialer Zusammenhalt", „Lebendige Zentren" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
Wer wird gefördert?
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte, Mieterinnen und Mieter und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft
Förderfähige Kosten:
- Planungs-, Rückbau- und Entsorgungskosten der Entsiegelung einer vollversiegelten Fläche
- Planungs-, Rückbau- und Baukosten der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion und der anschließenden Begrünung (gärtnerische Gestaltung)
- Planungs-, Material- und Baukosten der Teilversiegelung durch wasserdurchlässige und begrünbare Flächenbefestigungen
- Kosten der Fertigstellungspflege
- bei Eigenleistung sind nur die Entsorgungs- und Materialkosten förderfähig
Was wird gefördert?
- Trinkwasserbrunnen (öffentlich zugänglich)
Wo wird gefördert?
- im Stadtgebiet der Stadt Hildesheim, ausgenommen der Geltungsbereiche der Städtebauförderungsprogrammgebiete „Sozialer Zusammenhalt", „Lebendige Zentren" und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
Wer wird gefördert?
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Erbbauberechtigte, Mieterinnen und Mieter und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft
Förderfähige Kosten
- Planungs-, Material- und Baukosten