Die Stadt Hildesheim fördert investive Maßnahmen im Bereich des Sports, der Kunst und Kultur, der außerschulischen Bildung und des Sozialbereichs im Gebiet der Stadt Hildesheim auf Basis einer Förderrichtlinie:
Richtlinie Investive Förderung der Stadt Hildesheim im Bereich Sport, Bildung, Kultur, Soziales zum Download
Die wichtigsten Informationen sind untenstehend zusammengestellt. Die Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifel haben die Regelungen der Förderrichtlinie Vorrang.
Ihren Antrag im Bereich Kultur richten Sie bitte an die unten stehende Ansprechpartnerin oder das Kulturbüro.
Für Ihren Antrag im Bereich Sport nutzen Sie bitte diesen Link: Sportförderung | Schulen und Sport
Hier finden Sie Ansprechpartner für Ihren Antrag im Bereich Bildung und Soziales: Bildungs- und Sozialfonds | Stadtarchiv
Formulare zum Download für den Bereich Kultur:
Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG:
Berechtigung zum Vorsteuerabzug
Verwendungsnachweis:
Vordruck Verwendungsnachweis
Welche Maßnahmen werden gefördert?Gefördert werden Maßnahmen im Gebiet der Stadt Hildesheim, die eine moderne, sichere, barrierefreie und ökologisch nachhaltige Infrastruktur im Fokus haben.
Die Maßnahmen sollen zur Funktionalitätsverbesserung führen. Von den Maßnahmen sollen möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen direkt profitieren.
Insbesondere sind dies wertsteigernde Investitionsmaßnahmen im Gebiet der Stadt Hildesheim zum Bau, Umbau und zur – soweit möglich die Klimabilanz verbessernden – Modernisierung bzw. Zustandsverbesserung von Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Weiterhin die Anschaffung von beweglichen investiven Vermögensgütern (auch digitaler Güter), die für die Arbeit des Antragsstellenden regelmäßig benötigt werden, wie z.B. Bühnenelemente oder Bühnentechnik, Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände.
Von den Maßnahmen sollen möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen direkt profitieren. Ausstattungsgegenstände, die hingegen nicht direkt den Nutzerinnen und Nutzern zugutekommen, wie z.B. Büromobiliar, Arbeitsplatzgeräte, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Wer wird gefördert?Antragsberechtigt im Bereich Kultur sind rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Hochschulen.
Hier einige Beispiele:
Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, Institutionen in überwiegend oder ausschließlich kommunaler Trägerschaft sowie kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung. Ggf. wird abweichend die Finanzierungsart weiterer zuwendender Stellen zugrunde gelegt.
Bei Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen muss die jeweils geltende Wertgrenze überschritten sein (derzeit 1.000 € ohne Umsatzsteuer), um die Ausgabe als investive Maßnahme berücksichtigen zu können.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss durch Ausschöpfung aller Finanzierungsmöglichkeiten, einschließlich der Eigenleistung des Antragstellers, plausibel erscheinen.
Das Projekt darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen sein und muss im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Welche Fördersumme kann beantragt werden?Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von höchstens 10.000 € sollte die beantragte Fördersumme 50% der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten über 10.000 € sollte die Fördersumme 30% der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Die Mindestzuschusshöhe beträgt 1.000 €. und maximal 20.000 €.
Werden weitere Förderer benötigt?Der Antragsteller ist verpflichtet, sich um Zuwendungen anderer Stellen (insbesondere aber nicht abschließend: Landkreis Hildesheim, Land und Bund, Stiftungen) zu bemühen und diese nachzuweisen.
Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?Ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Wann endet die Frist für die Antragsstellung?Die Frist für Förderanträge ist der 01. Juni des Jahres.
Gibt es weitere Vorgaben für die Antragsstellung?Die Bestimmungen und Vorgaben werden in der „Richtlinie Investive Förderung der Stadt Hildesheim im Bereich Sport, Kultur, Bildung und Soziales“ detailliert erläutert. Bitte beachten Sie die Inhalte der Richtlinie unbedingt für Ihre Antragstellung.
Über die Gewährung der Zuwendungen beschließt der Rat der Stadt Hildesheim.
Ansprechpartner/in| Maike Becker | |
| Amt / Bereich Stabsstelle für Kultur und Stiftungen Kulturbüro im PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: +49 5121 301-4023 E-Mail: kulturfoerderung@stadt-hildesheim.deE-Mail: M.Becker@stadt-hildesheim.de | |
Organisationseinheiten| Stabsstelle für Kultur und Stiftungen | |
| Kulturbüro im PULS Angoulêmeplatz 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4022 Telefax: 05121 301-4030 E-Mail: kulturbuero@stadt-hildesheim.de | Mo-Fr: 8:00 - 12:00 Uhr |