Hundeleinenpflicht und Hundefreilaufflächen
Kurzinformation:Die Stadt Hildesheim hat in 2012 in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestehende Anleinpflicht für Hunde neu geregelt und im Gegenzug Hundefreilaufflächen ausgewiesen. In dieser Karten erhalten Sie einen Überblick über diese Flächen.
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Organisationseinheiten| 33.2 Ordnung und Gewerbe | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 3010 Telefax: 05121 3013181 E-Mail: ordnung-gewerbe@stadt-hildesheim.deE-Mail: bussgeldstelle@stadt-hildesheim.deE-Mail: sondernutzung@stadt-hildesheim.de | |