Bitte beachten Sie die Regelungen „Richtlinie der Stadt Hildesheim – Verfügungsfonds in Fördergebieten der Städtebauförderung“ (Stand März 2021). Grundsätzlich ist bei der Umsetzung von geförderten Maßnahmen auf die finanzielle Unterstützung durch das Programm „Sozialer Zusammenhalt " zu verweisen. Außerdem muss mit dem Quartiersmanagement eine geeignete Form der Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt werden. Der Projektträger verpflichtet sich dazu, die geförderte Maßnahme mit Fotos und einer schriftlichen Kurzbeschreibung (ca. eine DIN A4 Seite) zu dokumentieren und zur Abrechnung digital einzureichen. Die Auszahlung an den Maßnahmenträger erfolgt auf der Grundlage von Rechnungen und Zahlungsnachweisen. Die Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme (Datum im Antrag) bei der Stadt Hildesheim vorgelegt werden.