© Designed by pch.vector / FreepikSie finden hier evtl. Antworten auf Ihre konkreten Fragen zum Thema Migration.
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Abgabe von UnterlagenSie können Unterlagen gerne per E-Mail migration@stadt-hildesheim.de bzw. für Einbürgerung an einbuergerungsstelle@stadt-hildesheim.de (idealerweise als PDF Dokument) oder alternativ in Papierform per Post einreichen. Grundsätzlich reichen Sie die Unterlagen bitte in Kopie ein. Die originalen Exemplare reichen Sie bitte nur ein, wenn dies explizit angefordert wurde.
Abholung von Aufenthaltstitel und/oder ReiseausweisAufenthaltstitel und/oder Reiseausweis sind in der Regel nach vier Wochen abholbereit. Sollten Sie gegen Aufpreis (35,00 Euro) den Aufenthaltstitel als Express bestellt haben, ist der Aufenthaltstitel in der Regel nach einer Woche abholbereit.
Den Aufenthaltstitel und/oder Reiseausweis können Sie ohne Terminvereinbarung in Raum A17, Gebäude Markt 2 in 31134 Hildesheim, zu den Öffnungszeiten abholen:
Montag: 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Je nach Kundenaufkommen kann es zu Wartezeiten kommen. Eine andere Person kann Ihren neuen Aufenthaltstitel und/oder Reiseausweis für Sie mit einer Vollmacht abholen. Eine Abholung von Aufenthaltstitel und/oder Reiseausweis ist erst ab 18 Jahren möglich und muss ansonsten durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Arbeitserlaubnis / ArbeitgeberwechselAusländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie im Besitz eines Aufenthaltstitels, einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung oder einer Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung sind, aus dem bzw. der hervorgeht, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
Sollten Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, auf dem ausdrücklich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist („Erwerbstätigkeit erlaubt“), müssen Sie nichts weiter veranlassen, da bereits eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis vorliegt.
Sofern die Ausübung einer Beschäftigung verboten oder beschränkt ist, bedarf die Ausübung einer Beschäftigung oder einer über die Beschränkung hinausgehenden Beschäftigung der Erlaubnis. Um eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsplatzwechsel zu beantragen, übersenden Sie an den Bereich Migration das ausgefüllte Formular: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Im Anschluss holt der Bereich Migration eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, sofern diese im Einzelfall erforderlich ist. Diese prüft, ob die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar sind. Im Anschluss erhalten Sie weitere Nachricht.
Aufenthaltstitel als Online-AusweisInformationen zur Funktion des elektronischen Aufenthaltstitels als Online-Ausweis und wichtige Sicherheitshinweise erhalten Sie unter: BAMF-Flyer "Der elektronische Aufenthaltstitel als Online-Ausweis"
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG)Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, das das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG eingeführt hat. Dieses Verfahren soll die Einreise von Fachkräften aus dem Ausland deutlich beschleunigen.
Entsprechende Anträge sind bei der Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu stellen. Die Online-Antragsstrecke sowie weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter: Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen
Digitales FotoSeit dem 1. Mai 2025 ist für die Beantragung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen ausschließlich die Verwendung digitaler Lichtbilder vorgesehen.
Im Eingangsbereich der Stadtverwaltung stehen dazu Self-Service-Terminals zur Verfügung. Diese erfassen Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift direkt vor Ort. Für Aufnahmen für den Bereich Migration wählen Sie bitte „Aufenthaltstitel“ aus. Die Kosten betragen 6,00 Euro. Planen Sie für die Aufnahme einen Zeitraum von 15 Minuten vor Ihrem Termin im Bereich Migration ein.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, digitale Passbilder von einem Foto-Fachdienstleister zu erstellen und den QR-Code im Bereich Migration scannen zu lassen.
Doppelte StaatsangehörigkeitWer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und eingebürgert wird, muss seine Heimatstaatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Sie können Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Es ist aber möglich, dass Sie nach dem Recht des Landes Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit diese automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen.
EinbürgerungUm die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Quick Check können Sie mit wenigen Klicks unverbindlich überprüfen, ob Sie Deutsche oder Deutscher werden können. Einen schnellen Überblick über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung und Antworten auf die wichtigsten Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie in dieser Broschüre.
Freiwillige Rückkehr ins HeimatlandSie denken darüber nach, Deutschland zu verlassen und freiwillig in Ihr Heimatland zurückzukehren? Die Rückkehrberatung „New Life“ der AWO steht Ihnen mit einem umfangreichen Beratungsangebot zur Verfügung – unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus. Im Rahmen der Rückkehrberatung werden sowohl die Aufenthalts- und Rückkehrperspektiven als auch die Lage im Herkunftsland, Möglichkeiten der Weiterbildung, der Beschäftigung oder der Existenzgründungsförderung geklärt.
GebührenDie zuzahlenden Gebühren werden Ihnen am Termin mitgeteilt.
Kontakt und TerminvereinbarungBei Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie den Bereich Migration bitte E-Mail an migration@stadt-hildesheim.de. Geben Sie in Ihrer Anfrage den Namen, Geburtsdatum, Adresse und das konkrete Anliegen an, damit Ihre Nachricht zugeordnet werden kann.
Sollte Ihr Termin im Bereich Migration nach dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels liegen, beachten Sie bitte den Hinweis auf dem Terminanschreiben, dass der Aufenthalt bis zum Termin fiktiv fort gilt.
Muss mein Ehepartner / meine Ehepartnerin zur Beantragung des Aufenthaltstitels mitkommen?Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von Ihrem Ehepartner ableiten (z.B. §§ 28, 30 AufenthG oder Aufenthaltskarte) muss Ihr Ehepartner zum Termin ebenfalls erscheinen, da in diesen Fällen eine Erklärung über die eheliche Lebensgemeinschaft von Ihnen beiden zu unterschreiben.
Muss mein Kind zur Beantragung des Aufenthaltstitels mitkommen?Kinder unter 6 Jahren müssen am Termin nicht persönlich anwesend sein. Es werden lediglich Angaben über Körpergröße und Augenfarbe benötigt.
Kinder ab 6 Jahren müssen am Termin persönlich anwesend sein.
Rückmeldung zum Anliegen oder AntragSollten Sie eine E-Mail geschrieben und eine automatische Eingangsbestätigung bekommen haben, ist Ihre E-Mail eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Übertrag eines noch länger gültigen oder unbefristeten AufenthaltstitelsWenn Ihnen ein neuer Reisepass ausgestellt wurde oder Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben, kann Ihr noch länger gültiger oder unbefristeter Aufenthaltstitel übertragen werden. Es wird dann für diesen noch gültigen Aufenthaltstitel eine neue Karte (eAT) ausgestellt. Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung gerne per E-Mail an: migration@stadt-hildesheim.de
Ukraine (§ 24 AufenthG)Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG) verlängern sich erneut automatisch bis zum 4. März 2027 ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die automatische Verlängerung entlastet Betroffene und Ausländerbehörden. Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn, sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt.
Es muss also kein individueller Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde gestellt oder ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beziehungsweise eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Ebenso gelten alle Nebenbestimmungen weiter – etwa Wohnsitzauflagen oder die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung.
Unterstützung und Beratung für neu zugezogene Fachkräfte oder für UnternehmenUnterstützung und Beratung für alle Menschen, die zur Arbeitsaufnahme nach Hildesheim gekommen sind oder es demnächst planen sowie für Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu unterschiedlichen Themen erhalten Sie beim Welcome Center der Stadt Hildesheim unter: Welcome Center Hildesheim Startseite | Stadt Hildesheim - Hi Zukunft.
Visum zur Familienzusammenführung / FamiliennachzugUm den Familiennachzug beantragen zu können, muss im Ausland ein Visumantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach Nationalität und dauerhaftem Wohnsitz.
Informationen über die verschiedenen Visa-Arten und Antragsmöglichkeiten erhalten Sie über den Visa-Navigator.
Wenn Ihr Familienmitglied einen Antrag für ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt hat, wird der Antrag digital an den Bereich Migration übermittelt. Sollten für die Bearbeitung weitere Unterlagen erforderlich sein, erhalten Sie per E-Mail oder per Post eine Nachricht. Die anschließende Zustimmung oder Ablehnung wird nach Abschluss der Prüfung ebenfalls digital an die deutsche Auslandsvertretung übermittelt. Auch wenn der Bereich Migration sein Votum abgibt, handelt es sich um das Verfahren der deutschen Auslandsvertretung. Auf die Wartezeiten im Ausland kann daher keinen Einfluss genommen werden.
