Am Montag, dem 16. März wird der öffentliche Teil der Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ab 18 Uhr live aus dem Ratssaal im Internet gestreamt. Hier geht's dann direkt zum Stream auf dem YouTube-Kanal von Radio Tonkuhle: https://www.youtube.com/watch?v=VmBdN72XCNE
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Kontakt und TerminvereinbarungBei Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie den Bereich Migration bitte E-Mail an migration@stadt-hildesheim.de. Geben Sie in Ihrer Anfrage den Namen, Geburtsdatum, Adresse und das konkrete Anliegen an, damit Ihre Nachricht zugeordnet werden kann.
Sollte Ihr Termin im Bereich Migration nach dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels liegen, beachten Sie bitte den Hinweis auf dem Terminanschreiben, dass der Aufenthalt bis zum Termin fiktiv fort gilt.
Abholung von DokumentenSobald der Aufenthaltstitel zur Abholung bereit liegt, erhalten Sie ein Abholungsschreiben. Den Aufenthaltstitel können Sie ohne Terminvereinbarung in Raum A17 zu den Öffnungszeiten abholen. Bringen Sie die im Abholungsschreiben aufgeführten Unterlagen und das Abholungsschreiben selbst mit. Sollte eine andere Person das Dokument für Sie abholen, dann ist eine ausgefüllte Vollmacht vorzulegen. Eine Abholung ist erst ab 18 Jahren möglich und muss ansonsten durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG)Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, das das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG eingeführt hat. Dieses Verfahren soll die Einreise von Fachkräften aus dem Ausland deutlich beschleunigen.
Entsprechende Anträge sind bei der Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu stellen. Die Online-Antragsstrecke sowie weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter: Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen
Rückmeldung zum Anliegen oder AntragSollten Sie eine E-Mail geschrieben und eine automatische Eingangsbestätigung bekommen haben, ist Ihre E-Mail eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Arbeitserlaubnis / ArbeitgeberwechselAusländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie im Besitz eines Aufenthaltstitels, einer Arbeitserlaubnis zum Zweck der Saisonbeschäftigung oder einer Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung sind, aus dem bzw. der hervorgeht, dass die Beschäftigung erlaubt ist.
Sollten Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, auf dem ausdrücklich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist („Erwerbstätigkeit erlaubt“), müssen Sie nichts weiter veranlassen, da bereits eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis vorliegt.
Sofern die Ausübung einer Beschäftigung verboten oder beschränkt ist, bedarf die Ausübung einer Beschäftigung oder einer über die Beschränkung hinausgehenden Beschäftigung der Erlaubnis. Um eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsplatzwechsel zu beantragen, übersenden Sie an den Bereich Migration das ausgefüllte Formular: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Im Anschluss holt der Bereich Migration eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, sofern diese im Einzelfall erforderlich ist. Diese prüft, ob die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar sind. Im Anschluss erhalten Sie weitere Nachricht.
Abgabe von UnterlagenSie können Unterlagen gerne per E-Mail migration@stadt-hildesheim.de bzw. für Einbürgerung an einbuergerungsstelle@stadt-hildesheim.de (idealerweise als PDF Dokument) oder alternativ in Papierform per Post einreichen. Grundsätzlich reichen Sie die Unterlagen bitte in Kopie ein. Die originalen Exemplare reichen Sie bitte nur ein, wenn dies explizit angefordert wurde.
GebührenDie zuzahlenden Gebühren werden Ihnen am Termin mitgeteilt.
Unterstützung und Beratung für neu zugezogene Fachkräfte oder für UnternehmenUnterstützung und Beratung für alle Menschen, die zur Arbeitsaufnahme nach Hildesheim gekommen sind oder es demnächst planen sowie für Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu unterschiedlichen Themen erhalten Sie beim Welcome Center der Stadt Hildesheim unter: Welcome Center Hildesheim Startseite | Stadt Hildesheim - Hi Zukunft.
Digitales FotoSeit dem 1. Mai 2025 ist für die Beantragung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen ausschließlich die Verwendung digitaler Lichtbilder vorgesehen.
Im Eingangsbereich der Stadtverwaltung stehen dazu Self-Service-Terminals zur Verfügung. Diese erfassen Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift direkt vor Ort. Für Aufnahmen für den Bereich Migration wählen Sie bitte „Aufenthaltstitel“ aus. Die Kosten betragen 6,00 Euro. Planen Sie für die Aufnahme einen Zeitraum von 15 Minuten vor Ihrem Termin im Bereich Migration ein.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, digitale Passbilder von einem Foto-Fachdienstleister zu erstellen und den QR-Code im Bereich Migration scannen zu lassen.
Ukraine (§ 24 AufenthG)Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG) verlängern sich erneut automatisch bis zum 4. März 2027 ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die automatische Verlängerung entlastet Betroffene und Ausländerbehörden. Ausgenommen von der Regelung sind allerdings Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn, sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt.
Es muss also kein individueller Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde gestellt oder ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) beziehungsweise eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Ebenso gelten alle Nebenbestimmungen weiter – etwa Wohnsitzauflagen oder die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung.
